• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Telefonische Erreichbarkeit - Wissenbeitragt inkl. Aushang für Betriebsräte und Personalräte; Pflichten und Rechte von Arbeitnehmern bzgl .der Erreichbarkeit in Freizeit und Urlaub
    Bildquelle: ImYanis/stock.adobe.com

    Telefonische Erreichbarkeit von Arbeitnehmern

    Vom Anruf in der Freizeit bis zur Datenspeicherung - Was ist erlaubt?
    Tags:
    Stand der Informationen: Jan. 2019
  • Inhaltsverzeichnis
  • „Darf mich mein Arbeitgeber auf meiner privaten Telefonnummer anrufen?

    Diese Frage beschäftigt deutsche Arbeitsgerichte immer wieder, denn hier sind die Interessen oft gegensätzlich: einerseits Schutz der Privatsphäre und der Freizeit des Arbeitnehmers, andererseits Klärung von dienstlichen Fragen bzw. Ruf zur spontanen Dienstübernahme durch den Arbeitgeber.

    Was ist erlaubt, was ist mein Recht?

    Keine Verwendung ohne Einwilligung!

    Private Mobilfunk- oder Festnetz-Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten für WhatsApp etc. sind für die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht erforderlich. Liegt keine Einwilligung des Mitarbeiters vor, ist die Nutzung durch den Arbeitgeber verboten.

    Ich habe meine privaten Telefonnummern im Bewerbungsschreiben angegeben und damit zur Nutzung eingewilligt, oder?

    Ja, allerdings unterliegt die Nutzung einer Zweckbindung: Bei Angabe der Telefonnummer im Bewerbungsschreiben, hat der Mitarbeiter die Nutzung rund um den Abschluss des Arbeitsvertrages erlaubt.

    Nutzung für Rufbereitschaft

    Werden Mitarbeiter in der Dienstform „Rufbereitschaft“ eingesetzt, ist der Arbeitgeber berechtigt, diese Mitarbeiter während der Rufbereitschaft zur Arbeit heranzuziehen und hierzu z. B. telefonisch Kontakt mit ihnen aufzunehmen. Dies erfolgt entweder durch Ausstattung des Mitarbeiters mit einem dienstlichen Telefon oder aber durch freiwillige Angabe einer privaten Telefonnummer.

    Nutzung für „Holen aus dem Frei“

    Der Arbeitgeber darf immer dann telefonisch Kontakt zum Mitarbeiter in seiner Freizeit aufnehmen, wenn der Mitarbeiter im Vorfeld eingewilligt hat. Dies wird beispielsweise genutzt, um einen kurzfristigen Personalbedarf abzudecken. Der beabsichtigte Verwendungsgrund ist in der Einwilligung anzugeben. Liegt keine Einwilligung vor, darf der Arbeitgeber die Telefonnummer nicht nutzen.

    Ist es unkollegial, wenn Mitarbeiter die Nutzung ihrer Telefonnummer verbieten?

    Nein! Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf Schutz seiner Privatsphäre. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt dem Mitarbeiter hierzu die gesetzliche Grundlage.

    Wie kann im Notfall die Versorgung von Patienten, Heimbewohner und Kunden sichergestellt werden?

    Die Erfüllung des Versorgungsauftrages liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Er trägt die Konsequenzen aus der Nutzung eines risikobehafteten Systems, wie dem „Anruf im Frei‘“ und dem „Holen aus dem Frei“. Sicherer – aber auch teuer – ist ein Personalausfallsystem.

    Weitere Themen inkl. Musteraushang

    Kostenfrei direkt in Ihr Postfach

    Abonnieren Sie unseren Newsletter!

    Jetzt anmelden!

    Spezialwissen BR

    Viele Betriebsräte kennen die Situation: Aushänge werden kaum gelesen, die...
    24.09.2025
    Urlaub, Krankheit oder das endgültige Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds – es...
    03.06.2025
    Durch die gesetzliche Rentenversicherung werden regelmäßig Betriebsprüfungen durchgeführt. Besonderes Augenmerk...
    02.06.2025

    Die wichtigsten Informationen für Arbeitnehmende als Aushang zum Download

    Musteraushang für Betriebsrat und Personalrat zum Thema telefonische Erreichbarkeit

    Diese Informationen sind für Sie als Musteraushang vorbereitet.
    Dieser kann wie gewohnt heruntergeladen, nach Bedarf angepasst und ausgedruckt werde.

    Aktuelle Seminarempfehlungen:

    4. Thementag 2025: Generation Z in der Arbeitswelt – verstehen, integrieren und motivieren

    Chancen und Herausforderungen der Generation Z im Betrieb erfolgreich gestalten

    am 12.11.2025 in Chemnitz (Business-Hotel Artes)
    Zu den Seminaren

    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    am 11.11.2025 - 13.11.2025 in Zwickau (First Inn Zwickau)
    Zu den Seminaren
    Hand steckt Zettel mit ausgeschnittenen Figuren in eine Wahlbox - Seminar für neubestellte Wahlvorstände

    Wahl des Betriebsrates – normales Wahlverfahren für neubestellte Wahlvorstände

    Ihr Leitfaden für das normale Wahlverfahren – rechtssicher planen, korrekt umsetzen

    am 02.12.2025 - 03.12.2025 in Dresden (Weltemühle - Hotel by Miri´s Dresden)
    Zu den Seminaren