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    Arbeitsunfähigkeit – Muss ich am Personalgespräch teilnehmen?

    Arbeitsunfähigkeit – Muss ich am Personalgespräch teilnehmen?

    Ist ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig, so muss er nicht zwingend zum Personalgespräch erscheinen, auch wenn dieser Termin durch den Arbeitgeber zur weiteren Klärung der Beschäftigungsmöglichkeit nach AU angeordnet wurde. So entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 02.11.2016 - 10 AZR 596/15.
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.11.2016, 10 AZR 596/15
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    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Briefwahl ohne Rechtfertigungszwang: Das BAG stärkt die Eigenverantwortung der Wähler

    Die Organisation einer Betriebsratswahl gleicht oft einem bürokratischen Hindernislauf, bei...

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    Posttraumatische Belastungsstörung im Rettungsdienst als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine psychische Erkrankung, die im Zusammenhang...
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    Abmahnung wegen Gefährdungsanzeige

    Abmahnung wegen Gefährdungsanzeige

    Die Gesundheit der Mitarbeiter sollte für Arbeitgeber ein kostbares Gut...
    Quelle: Arbeitsgericht, Beschluss vom 14.12.2017, 2 Ca 155/17
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    Die arbeitsrechtliche Abmahnung - Wissensartikel für Betriebsräte Personalräte und Arbeitnehmer inkl Aushang zum Thema. Was sollten Sie zur Abmahnung wissen? Welche Rechte und Pflichten gibt es?

    Die arbeitsrechtliche Abmahnung

    Die verhaltensbedingte Kündigung sollte u. U. das letzte Mittel der...
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    Die arbeitsrechtliche Abmahnung - Die Abmahnung - was gilt und was ist ein Mythos? Wie sollten sich Arbeitnehmer verhalten, wer kann helfen? Wir informieren!

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    Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit

    Ihr erfolgreicher Start in die Betriebsratsarbeit – rechtssicher, kompetent und engagiert

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