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  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

    Außerdienstliche Straftaten rechtfertigen nicht immer eine fristlose Kündigung

    Kündigung eines katholischen Arztes nach erneuter Heirat

    Eine unterschiedliche Behandlung der leitenden Angestellten in einem der römisch-katholischen Kirche verbundenen Krankenhaus in Bezug auf ihre Religionszugehörigkeit ist nur dann zulässig, wenn sich das aufgrund der Art der jeweiligen beruflichen Tätigkeit ausreichend begründen lässt. Erneute Heirat verstößt gegen Arbeitsvertrag Der Chefarzt aus Düsseldorf war 2009 gekündigt worden, weil er nach seiner standesamtlichen Scheidung zum zweiten Mal geheiratet hatte. Zur Begründung führte die Arbeitgeberin an, dass er seine Loyalitätspflichten verletzt habe, denn nach katholischem Verständnis sei eine zweite Ehe ungültig. Da er gegen einen entsprechenden Passus in seinem Arbeitsvertrag verstoßen habe, sei es der Arbeitgeberin nicht länger zuzumuten, das Arbeitsverhältnis...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.02.2019, 2 AZR 746/14
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    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Stärkung des Minderheitenschutzes im Betriebsrat

    Die Wahl der Mitglieder eines Betriebsausschusses und der freizustellenden Betriebsratsmitglieder...
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    Entschädigung nach dem AGG

    Entschädigung nach dem AGG

    Sowohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als auch das Neunte Sozialgesetzbuch...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.06.2022, 8 AZR 191/21
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    Suche nach Assistenz im gleichen Alter stellt keine Altersdiskriminierung dar

    Suche nach Assistenz im gleichen Alter stellt keine Altersdiskriminierung dar

    Um den Alltag selbstbestimmt und eingeständig zu bewältigen, haben Menschen...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.02.2022, 8 AZR 208/21 (A)
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    Aktuelle Seminarempfehlungen

    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    06.10.2026 – 08.10.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)

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    Sicher auftreten, überzeugend reden – Ihre Stimme zählt!

    Sprechen mit Wirkung – für Betriebsversammlung, Monatsgespräch & Co.

    03.11.2026 – 05.11.2026 in Chemnitz (Hotel Röhrsdorfer Hof)

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    4. Thementag 2026: Arbeitsunfälle und Unfallanzeige – Ihr Einsatz für mehr Sicherheit

    Der Schutzauftrag als Betriebsrat: Wie Sie bei Arbeitsunfällen richtig reagieren und wirksam mitbestimmen

    08.12.2026 in Chemnitz (PLAZA INN Chemnitz)

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