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  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

    Kleiner als die Polizei erlaubt

    Im Falle der 1,58 m großen Klägerin sah das VG Schleswig-Holstein das Gleichbehandlungsgesetz verletzt, als die Bundespolizei die Juristin aufgrund ihrer Körpergröße vom Bewerbungsverfahren ausschloss und sprach der Frau eine Entschädigung zu.
    Quelle: VG, Beschluss vom 26.03.2015, 12 A 120/14
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    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Briefwahl ohne Rechtfertigungszwang: Das BAG stärkt die Eigenverantwortung der Wähler

    Die Organisation einer Betriebsratswahl gleicht oft einem bürokratischen Hindernislauf, bei...

    Alles nur ein Scherz? Kündigung eines Azubis nach „Gift“ in der Trinkflasche

    Vom „Tritt-Mich-Zettel“ bis zum „Fake-Liebesbrief“ – Scherze unter Kollegen können...

    Posttraumatische Belastungsstörung im Rettungsdienst als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine psychische Erkrankung, die im Zusammenhang...
    Zur Urteilssammlung
    Außerdienstliche Straftaten rechtfertigen nicht immer eine fristlose Kündigung

    Kündigung eines katholischen Arztes nach erneuter Heirat

    Eine unterschiedliche Behandlung der leitenden Angestellten in einem der römisch-katholischen...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.02.2019, 2 AZR 746/14
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    Entschädigung nach dem AGG

    Entschädigung nach dem AGG

    Sowohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als auch das Neunte Sozialgesetzbuch...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.06.2022, 8 AZR 191/21
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    Suche nach Assistenz im gleichen Alter stellt keine Altersdiskriminierung dar

    Suche nach Assistenz im gleichen Alter stellt keine Altersdiskriminierung dar

    Um den Alltag selbstbestimmt und eingeständig zu bewältigen, haben Menschen...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.02.2022, 8 AZR 208/21 (A)
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    Aktuelle Seminarempfehlungen

    Arbeitsrecht Teil 1: Arbeitsrecht verstehen – Grundlagen für Interessenvertretungen

    Ihr fundierter Einstieg ins Arbeitsrecht – klar, praxisnah und ohne Juristendeutsch

    am 05.05.2026 - 07.05.2026 in Chemnitz (Hotel Röhrsdorfer Hof)
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    Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher

    Ihr souveräner Umgang mit Einladungen, Beschlüssen und Schreiben

    am 09.06.2026 - 11.06.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)
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    Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit

    Ihr erfolgreicher Start in die Betriebsratsarbeit – rechtssicher, kompetent und engagiert

    am 25.08.2026 - 27.08.2026 in Magdeburg (ACHAT Hotel Magdeburg)
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