• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Arbeitszeugnis

    Äußere Form des Arbeitszeugnisses – Faltung, Unterschrift und Adressfeld

    Äußere Form des Arbeitszeugnisses – Faltung, Unterschrift und Adressfeld

    Kaffeeflecken und Knicke sind deutlich sichtbare Schäden, die bei einem Arbeitszeugnis vermieden werden müssen. Es gibt jedoch noch weitere, teilweise weniger offensichtliche Stolperfallen, die in den vergangenen Jahren die deutschen Arbeitsgerichte beschäftigt haben. Vor einigen Wochen hatte auch das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern einen Fall zu entscheiden, in dem es um das Adressfeld, die korrekte Unterschrift und die Faltung des Dokuments ging. Formale Anforderungen oder Erbsenzählerei? Eine Anwältin hatte geklagt, da sie mit dem von ihrer Kanzlei ausgestellten Arbeitszeugnis unzufrieden war. Obwohl das Zeugnis eine sehr gute Beurteilung enthielt, entsprach es nicht den formalen Anforderungen der Klägerin. Daher forderte sie unter anderem,...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.11.2023, 5 Sa 35/23
    Artikel lesen
    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Ersatzmitglied in der JAV und der nachwirkende Schutz

    Wer sich aktiv in der Jugend- und Auszubildendenvertretung einbringt, der...

    Teilnahme nicht wahlberechtigter Personen an der JAV-Wahl

    Wahlberechtigt und wählbar zur JAV sind nur Jugendliche und Auszubildende,...

    Fehlerhafte Einordnung von Auszubildenden als Arbeitnehmer

    Nicht jede Ausbildung führt automatisch zur Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des...
    Zur Urteilssammlung
    Das-Arbeitszeugnis-was-Arbeitnehmer-wissen-sollten

    Das Arbeitszeugnis – Anspruch, Fristen, formale Anforderungen

    Auch in Zeiten von Fachkräftemangel und damit verbundenen Schnellauswahlverfahren bei...
    Artikel lesen
    Arbeitszeugnis soll positiven Eindruck erwecken

    § 109 GewO – Arbeitszeugnis soll positiven Eindruck erwecken

    Unterschreibt der Arbeitgeber normaler Weise mit einem lachenden Smiley, so...
    Quelle: Arbeitsgericht, Beschluss vom 18.04.2013, 5 Ca 80b/13
    Artikel lesen

    Aktuelle Seminarempfehlungen

    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    am 19.05.2026 - 21.05.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)
    Zu den Seminaren

    Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher

    Ihr souveräner Umgang mit Einladungen, Beschlüssen und Schreiben

    am 09.06.2026 - 11.06.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)
    Zu den Seminaren

    Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit

    Ihr erfolgreicher Start in die Betriebsratsarbeit – rechtssicher, kompetent und engagiert

    am 25.08.2026 - 27.08.2026 in Magdeburg (ACHAT Hotel Magdeburg)
    Zu den Seminaren