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    Äußere Form des Arbeitszeugnisses – Faltung, Unterschrift und Adressfeld

    Äußere Form des Arbeitszeugnisses – Faltung, Unterschrift und Adressfeld

    Kaffeeflecken und Knicke sind deutlich sichtbare Schäden, die bei einem Arbeitszeugnis vermieden werden müssen. Es gibt jedoch noch weitere, teilweise weniger offensichtliche Stolperfallen, die in den vergangenen Jahren die deutschen Arbeitsgerichte beschäftigt haben. Vor einigen Wochen hatte auch das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern einen Fall zu entscheiden, in dem es um das Adressfeld, die korrekte Unterschrift und die Faltung des Dokuments ging. Formale Anforderungen oder Erbsenzählerei? Eine Anwältin hatte geklagt, da sie mit dem von ihrer Kanzlei ausgestellten Arbeitszeugnis unzufrieden war. Obwohl das Zeugnis eine sehr gute Beurteilung enthielt, entsprach es nicht den formalen Anforderungen der Klägerin. Daher forderte sie unter anderem,...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.11.2023, 5 Sa 35/23
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    Quelle: Arbeitsgericht, Beschluss vom 18.04.2013, 5 Ca 80b/13
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