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    Kein Zwangsgeld wegen fehlender Corona-Impfung

    Kein Zwangsgeld wegen fehlender Corona-Impfung

    Darf eine Mitarbeiterin eines Seniorenheimes durch Androhung eines Zwangsgeldes zu einer Corona-Impfung genötigt werden? Nein – so lautet das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg (OVG) in einer aktuellen Entscheidung. Zwangsgeld wegen fehlender Impfung Was war geschehen? Der Landkreis Diepholz hatte erfahren, dass eine Mitarbeiterin eines Seniorenheims nicht gegen das Coronavirus geimpft war. Daher wurde angeordnet, dass die Arbeitnehmerin innerhalb von 14 Tagen eine Erstimpfung und binnen 42 Tagen den Nachweis einer Zweitimpfung beim zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen hat. Sollte die Arbeitnehmerin dieser Anordnung nicht nachkommen, drohte ihr ein Zwangsgeld. Keine rechtliche Grundlage Schon in der ersten Instanz wurde diese Androhung für...
    Quelle: OVG, Beschluss vom 22.06.2022, 14 ME 258/22
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