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    Dienstplangestaltung nach TVöD für Voll- und Teilzeit

    Dienstplangestaltung nach TVöD für Voll- und Teilzeit

    Beschäftigte, die nach dem TVöD, TV-L oder gleichlautenden Tarifverträgen vergütet werden und in Schicht- oder Wechselschicht arbeiten, haben unter verschiedenen Voraussetzungen einen Anspruch auf den tariflichen Überstundenzuschlag, wenn Überstunden angewiesen werden. Dabei ist zu unterscheiden, ob diese Überstunden geplant (in der Sollplanung bereits eingearbeitet sind) oder ungeplant sind (in der Sollplanung nicht geplant waren). Wie verhält sich dies bei Teilzeit? Diese Frage hatte das BAG im März 2017 zu entscheiden.
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.03.2017, 6 AZR 161/16
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    Rechtsprechnung

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    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei eiligen Dienstplanänderungen

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    Arbeitnehmerinteressen müssen bei Dienstplanung berücksichtigt werden

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    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 08.09.2023, 2 Sa 197/22
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    Wahl des Betriebsrates – normales Wahlverfahren für neubestellte Wahlvorstände

    Ihr Leitfaden für das normale Wahlverfahren – rechtssicher planen, korrekt umsetzen

    am 02.12.2025 - 03.12.2025 in Dresden (Weltemühle - Hotel by Miri´s Dresden)
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    1. Thementag 2026: Arbeitsrecht 2026 im Überblick – kompakt, aktuell, praxisnah

    Ihr juristisches Update zum Jahresauftakt – Gesetzesänderungen und Urteile für eine starke Betriebsratsarbeit

    am 27.01.2026 in Chemnitz (PLAZA INN Chemnitz)
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    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    am 19.05.2026 - 21.05.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)
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