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    Dienstplangestaltung nach TVöD für Voll- und Teilzeit

    Dienstplangestaltung nach TVöD für Voll- und Teilzeit

    Beschäftigte, die nach dem TVöD, TV-L oder gleichlautenden Tarifverträgen vergütet werden und in Schicht- oder Wechselschicht arbeiten, haben unter verschiedenen Voraussetzungen einen Anspruch auf den tariflichen Überstundenzuschlag, wenn Überstunden angewiesen werden. Dabei ist zu unterscheiden, ob diese Überstunden geplant (in der Sollplanung bereits eingearbeitet sind) oder ungeplant sind (in der Sollplanung nicht geplant waren). Wie verhält sich dies bei Teilzeit? Diese Frage hatte das BAG im März 2017 zu entscheiden.
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.03.2017, 6 AZR 161/16
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    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Briefwahl ohne Rechtfertigungszwang: Das BAG stärkt die Eigenverantwortung der Wähler

    Die Organisation einer Betriebsratswahl gleicht oft einem bürokratischen Hindernislauf, bei...

    Alles nur ein Scherz? Kündigung eines Azubis nach „Gift“ in der Trinkflasche

    Vom „Tritt-Mich-Zettel“ bis zum „Fake-Liebesbrief“ – Scherze unter Kollegen können...

    Posttraumatische Belastungsstörung im Rettungsdienst als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine psychische Erkrankung, die im Zusammenhang...
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    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei eiligen Dienstplanänderungen

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei eiligen Dienstplanänderungen

    Inwieweit kann der Betriebsrat sein Recht auf Mitbestimmung und Einsichtnahme...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.01.2019, 26 TaBV 1175/18
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    Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Arbeit auf Abruf

    Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Arbeit auf Abruf

    Vereinbaren Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in Arbeit auf Abruf, ohne eine bestimmte...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.10.2023, 5 AZR 22/23
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    Arbeitnehmerinteressen müssen bei Dienstplanung berücksichtigt werden

    Arbeitnehmerinteressen müssen bei Dienstplanung berücksichtigt werden

    Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ermöglicht es, die Lage der Arbeitszeit...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 08.09.2023, 2 Sa 197/22
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    Aktuelle Seminarempfehlungen

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