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    Anteilig ausgezahltes Weihnachts- und Urlaubsgeld zählt zum Mindestlohn

    Anteilig ausgezahltes Weihnachts- und Urlaubsgeld zählt zum Mindestlohn

    Der Mindestlohn in Deutschland liegt derzeit bei 8,50 Euro. Doch Arbeitgeber dürfen monatlich anteilig ausgezahltes Weihnachts- sowie Urlaubsgeld auf den laut § 1 Abs. 1 MiLoG zustehenden Mindestlohn anrechnen. Voraussetzung hierfür ist ein monatlicher Zahlungszyklus und eine Unwiderruflichkeit der Leistungen. Wird eine solche Leistung zum Fälligkeitszeitraum monatlich ausgezahlt, gilt sie bereits dadurch unwiderruflich, dass der Arbeitgeber nur durch diese Zahlung den Mindestlohnanspruch überhaupt erfüllt.
    Quelle: Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.08.2015, 1 U 319/15
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    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.09.2017, 10 AZR 171/16
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