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    Eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ begründet keine fristlose Verdachtskündigung

    Eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ begründet keine fristlose Verdachtskündigung

    Kann ein Gutachten zur Einschätzung einer „schwerwiegenden Verletzung des Arbeitsvertrages“ die Zustimmung zur Kündigung durch den Betriebsrat ersetzen? Diese Frage hatte das LArbG Hamm zu entscheiden. 
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 30.08.2016, 7 TaBV 45/16
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