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    Beschäftigter am Arbeitsplatz im Homeoffice – Urteil zur Rückkehr ins Büro

    Homeoffice beendet? Arbeitgeber muss seine Entscheidung nachvollziehbar begründen

    Darf der Arbeitgeber Homeoffice einfach beenden und Beschäftigte zurück ins Büro holen? Das Arbeitsgericht Düsseldorf stellt klar: Eine Rückkehr ins Büro kann grundsätzlich angeordnet werden. Allerdings muss der Arbeitgeber die Interessen der Beschäftigten berücksichtigen und seine Entscheidung im Streitfall nachvollziehbar begründen. Fehlt ein sachlicher Zusammenhang zwischen den betrieblichen Problemen und der Präsenzpflicht, kann die Weisung unwirksam sein. Das Urteil liefert wichtige Hinweise für Betriebs- und Personalräte.
    Quelle: Arbeitsgericht, Beschluss vom 11.02.2026, 3 Ca 6587/25
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