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    Urlaub-Recht-auf-Erholung

    Urlaub am Stück: Arbeitgeber darf Urlaub nicht pauschal auf zwei Wochen begrenzen

    Die Sommerzeit rückt näher und in vielen Betrieben und Dienststellen beginnt die Diskussion um Urlaubsplanung, Vertretung und personelle Engpässe. Betriebs- und Personalräte kennen die Situation: Beschäftigte wünschen sich längeren zusammenhängenden Urlaub, Arbeitgeber verweisen auf knappe Besetzung oder interne Regeln. Häufig heißt es dann: „Mehr als zwei Wochen am Stück genehmigen wir grundsätzlich nicht.“ Doch genau eine solche pauschale Begrenzung ist rechtlich problematisch. Mit dieser Frage hatte sich das Thüringer Landesarbeitsgericht zu befassen. Der Beschluss zeigt deutlich: Urlaubswünsche dürfen nicht allein mit allgemeinen personellen Engpässen oder starren betrieblichen Grundsätzen abgelehnt werden. Streit um längeren zusammenhängenden Urlaub Im zugrunde liegenden Fall wollte...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.03.2026, 4 Ta 15/26
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