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    Urlaub-Recht-auf-Erholung

    Urlaub am Stück: Arbeitgeber darf Urlaub nicht pauschal auf zwei Wochen begrenzen

    Die Sommerzeit rückt näher und in vielen Betrieben und Dienststellen beginnt die Diskussion um Urlaubsplanung, Vertretung und personelle Engpässe. Betriebs- und Personalräte kennen die Situation: Beschäftigte wünschen sich längeren zusammenhängenden Urlaub, Arbeitgeber verweisen auf knappe Besetzung oder interne Regeln. Häufig heißt es dann: „Mehr als zwei Wochen am Stück genehmigen wir grundsätzlich nicht.“ Doch genau eine solche pauschale Begrenzung ist rechtlich problematisch. Mit dieser Frage hatte sich das Thüringer Landesarbeitsgericht zu befassen. Der Beschluss zeigt deutlich: Urlaubswünsche dürfen nicht allein mit allgemeinen personellen Engpässen oder starren betrieblichen Grundsätzen abgelehnt werden. Streit um längeren zusammenhängenden Urlaub Im zugrunde liegenden Fall wollte...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.03.2026, 4 Ta 15/26
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    Mitbestimmung hat Grenzen: Was Gremien jetzt klären müssen

    Mitreden, mitgestalten, Verantwortung übernehmen – viele neue Betriebsräte starten mit...
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    Arbeitszeiterfassung digital

    Arbeitszeiterfassung in der Dienststelle: Wo die Mitbestimmung endet – und wo sie beginnt

    Arbeitszeiterfassung beschäftigt derzeit viele Betriebs- und Personalräte. Doch nicht jede...
    Quelle: OVG, Beschluss vom 07.01.2026, 6 LP 165/25
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    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung nach § 98 BetrVG

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung nach § 98 BetrVG

    Nach § 98 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Durchführung...
    Quelle: Arbeitsgericht, Beschluss vom 04.03.2025, 13 BVGa 5/25
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    Betriebsrat muss über vorgesehene Entgeltstufe informiert werden - Urteil des BAG 1 ABR 25/23

    BAG: Betriebsrat muss über vorgesehene Entgeltstufe informiert werden

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen gemäß § 99...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.07.2024, 1 ABR 25/23
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    Arbeitsrecht Teil 1: Arbeitsrecht verstehen – Grundlagen für Interessenvertretungen

    Ihr fundierter Einstieg ins Arbeitsrecht – klar, praxisnah und ohne Juristendeutsch

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    Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit

    Ihr erfolgreicher Start in die Betriebsratsarbeit – rechtssicher, kompetent und engagiert

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