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    Kranke Arbeitnehmer/innen sind nicht dazu verpflichtet, an Personalgesprächen mit dem Arbeitgeber teilzunehmen

    Kranke Arbeitnehmer/innen sind nicht dazu verpflichtet, an Personalgesprächen mit dem Arbeitgeber teilzunehmen

    Der Hintergrund: Nach rund sechsjähriger Beschäftigung hatte eine Mitarbeiterin vom Arbeitgeber ein Änderungsangebot erhalten. Daraufhin erbat sie sich per E-Mail eine Woche Urlaub, um Zeit zum Überlegen zu haben. Der Geschäftsführer des Unternehmens verlangte dagegen eine Entscheidung binnen drei Tage. Am Ende dieser Frist legte die Mitarbeiterin eine Krankschreibung vor, die über drei Monate währte. In dieser Zeit erhielt sie zwei Kündigungen sowie mehrfach kurzfristige Einladungen zu Personalgesprächen, deren Thema jeweils nicht oder nur sehr allgemein formuliert war. An den Gesprächen nahm sie daraufhin nicht teil. Die Klage der Mitarbeiterin gegen Ihre Entlassung war anschließend erfolgreich. Sowohl das Arbeitsgericht als...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 01.09.2015, 7 Sa 592/14
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    Wer Personalgespräche heimlich aufzeichnet, riskiert die Kündigung!

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    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 03.02.2016, 7 Sa 220/15
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    Arbeitsunfähigkeit – Muss ich am Personalgespräch teilnehmen?

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    Ist ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig, so muss er...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.11.2016, 10 AZR 596/15
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    Auch Betriebsräte müssen die Persönlichkeitsrechte beachten

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    „Der Betriebsrat kann bei einem Personalgespräch auf Wunsch des Arbeitnehmers...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 11.12.2018, 1 ABR 12/17
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