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    Kranke Arbeitnehmer/innen sind nicht dazu verpflichtet, an Personalgesprächen mit dem Arbeitgeber teilzunehmen

    Kranke Arbeitnehmer/innen sind nicht dazu verpflichtet, an Personalgesprächen mit dem Arbeitgeber teilzunehmen

    Der Hintergrund: Nach rund sechsjähriger Beschäftigung hatte eine Mitarbeiterin vom Arbeitgeber ein Änderungsangebot erhalten. Daraufhin erbat sie sich per E-Mail eine Woche Urlaub, um Zeit zum Überlegen zu haben. Der Geschäftsführer des Unternehmens verlangte dagegen eine Entscheidung binnen drei Tage. Am Ende dieser Frist legte die Mitarbeiterin eine Krankschreibung vor, die über drei Monate währte. In dieser Zeit erhielt sie zwei Kündigungen sowie mehrfach kurzfristige Einladungen zu Personalgesprächen, deren Thema jeweils nicht oder nur sehr allgemein formuliert war. An den Gesprächen nahm sie daraufhin nicht teil. Die Klage der Mitarbeiterin gegen Ihre Entlassung war anschließend erfolgreich. Sowohl das Arbeitsgericht als...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 01.09.2015, 7 Sa 592/14
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    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 03.02.2016, 7 Sa 220/15
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    Arbeitsunfähigkeit – Muss ich am Personalgespräch teilnehmen?

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    Ist ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig, so muss er...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 02.11.2016, 10 AZR 596/15
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    4. Thementag 2025: Generation Z in der Arbeitswelt – verstehen, integrieren und motivieren

    Chancen und Herausforderungen der Generation Z im Betrieb erfolgreich gestalten

    am 12.11.2025 in Chemnitz (Business-Hotel Artes)
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    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    am 11.11.2025 - 13.11.2025 in Zwickau (First Inn Zwickau)
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    Hand steckt Zettel mit ausgeschnittenen Figuren in eine Wahlbox - Seminar für neubestellte Wahlvorstände

    Wahl des Betriebsrates – normales Wahlverfahren für neubestellte Wahlvorstände

    Ihr Leitfaden für das normale Wahlverfahren – rechtssicher planen, korrekt umsetzen

    am 02.12.2025 - 03.12.2025 in Dresden (Weltemühle - Hotel by Miri´s Dresden)
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