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  • Rechte und Pflichten des Betriebsrates

    Betriebsrat fordert Kündigung einer Arbeitnehmerin

    Nach dem BetrVG § 104 kann ein Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung eines betriebsstörenden Arbeitnehmers verlangen. Dabei muss der Arbeitnehmer ein besonders gravierendes Fehlverhalten an den Tag gelegt haben. Darunter fallen zum Beispiel „gesetzwidriges Verhalten“, „rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen“, „grobe Tätlichkeiten oder Angriffe auf Arbeitskollegen“ sowie „Mobbing“ oder „sexuelle Belästigung“. Folgt der Arbeitgeber einer solchen Aufforderung zur Kündigung nicht, so kann der Betriebsrat das Arbeitsgericht anrufen. Widersetzt sich der Arbeitgeber, nach arbeitsgerichtlichen Beschluss zur Entlassung weiterhin, so droht ihm ein Zwangsgeld.
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.03.2017, 2 AZR 551/16 
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