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    Rentenansprüche für pflegende Beschäftigte

    Viele Beschäftigte in Deutschland leisten neben ihrer Arbeit oder anstelle einer Vollzeittätigkeit nicht erwerbsmäßige Pflege für Angehörige oder nahestehende Personen. Über 4,89 Millionen Menschen (Stand Dez. 2023, Quelle: Statistisches Bundesamt) werden zu Hause gepflegt, oft von Familienmitgliedern. Dieses Engagement ist enorm wichtig, kann aber zu Nachteilen bei der eigenen Rente führen, besonders wenn die Arbeitszeit reduziert oder die Berufstätigkeit ganz aufgegeben wird. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse der gepflegten Person Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Pflegenden. Das ist keine "Pflegerente", sondern es sind reguläre Rentenbeiträge, die den späteren Rentenanspruch erhöhen oder überhaupt erst begründen können. Für Betriebs- und Personalräte ist es wichtig, diese Regelungen zu kennen, um Beschäftigte entsprechend informieren und unterstützen zu können.
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    Rechtsprechnung

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