
Morddrohung gegen den Arbeitgeber – fristlose Kündigung ist zulässig
Wird ein Arbeitgeber durch seinen Arbeitnehmer nachweislich massiv bedroht, so kann eine fristlose Kündigung durchaus gerechtfertigt sein.
Der Fall
Im zugrundeliegenden Fall wurde dem Arbeitnehmer vorgeworfen, seinen Arbeitgeber telefonisch massiv mit den Worten „Ich stech‘ Dich ab.“ bedroht zu haben. Hintergrund soll ein früherer Konflikt zwischen beiden Personen anlässlich einer Personalratswahl gewesen sein.
Der Arbeitgeber behauptete, die markante Stimme des Klägers erkannt zu haben. Außerdem wurden Zeugen vernommen, welche das Alibi des Klägers nicht bestätigten. Somit kam das Arbeitsgericht Düsseldorf nach durchgeführter Beweisaufnahme zu dem Schluss, dass der Kläger den streitigen Anruf getätigt hat. Damit handelte es sich um einen erheblichen Verstoß des Klägers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, wodurch eine Weiterbeschäftigung des Klägers durch den Beklagten unter Abwägung aller Umstände im Einzelfall nicht weiter zumutbar ist. Aufgrund der ernsthaften und nachhaltigen Bedrohung seines Vorgesetzten war eine vorherige Abmahnung entbehrlich.
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