Arbeitsrecht Teil 4: Mutterschutz, Elternzeit & Pflegezeit
Inhalt des Seminars
Klarheit beim Mutterschutz
- Anzeigepflichten und Gefährdungsbeurteilungen rechtlich sicher einordnen
- Beschäftigungsverbote – medizinisch oder betrieblich: Wer entscheidet, wer zahlt was?
- Kündigungsschutz und Diskriminierungsverbote wirksam beachten
- Arbeitszeitregelungen und Einsatzmöglichkeiten bei Schwangerschaft konkret bewerten
Kompetenz bei Pflegezeitmodellen
- Drei Formen der Pflegezeit im Überblick: kurzfristige Verhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit
- Beantragung, Fristen, Dauer und rechtssichere Gestaltung der Vereinbarungen
- Rechte bei ungewissem Pflegebedarf und Fördermöglichkeiten (z. B. zinslose Darlehen)
- Beteiligte Personen, Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen
Überblick zu Elternzeit und Urlaubsansprüchen
- Beantragungsfristen, Aufteilung und Partnermonate
- Alleinerziehende – was gilt?
- Teilzeit während Elternzeit rechtssicher gestalten
- Landeserziehungsgeld und ergänzende Leistungen im Überblick
- Urlaubsansprüche während Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit: Entstehung, Verfall, Übertragbarkeit

2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 204-02-07 | Datum: 27.10.2025 – 29.10.2025 | Ort: Dresden (Weltemühle – Hotel by Miri´s Dresden)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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