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  • Covid-19 und LongCovid als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall Sind Beschäftigte hierbei durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt?
    Bildquelle: Bernd Leitner/stock.adobe.com

    Covid-19 und LongCovid als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall

    Sind Beschäftigte hierbei durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt?
    Stand der Informationen: Nov. 2021
  • Inhaltsverzeichnis
  • Mehr und mehr Beschäftigte erkranken an Covid-19 und kämpfen infolgedessen mit langwierigen Folgen – LongCovid. Die Infektion mit dem Virus erfolgt nicht nur im privaten Umfeld, sondern häufig auch am Arbeitsplatz. Immer mehr Betroffene fragen sich deshalb, ob diese Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall einzustufen ist.

    Kann meine Covid-19-Erkrankung eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall darstellen?

    Ja, sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann eine Covid-19-Erkrankung einen Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. Es handelt sich dann entweder um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit.

    Welche Voraussetzungen müssen für die Anerkennung als Berufskrankheit erfüllt sein?

    Infolge einer versicherten Tätigkeit,

    • im Gesundheitsdienst,
    • in der Wohlfahrtspflege,
    • einem Laboratorium oder
    • mit Infektionsgefahr in einem ähnlichen Maße

    erkrankt der Beschäftigte an Covid-19. Die Erkrankung äußert sich mindestens durch geringfügige klinische Symptome oder aber später eintretende Gesundheitsschäden.

    Welche Voraussetzungen müssen für die Anerkennung als Arbeitsunfall erfüllt sein?

    Infolge einer versicherten Tätigkeit wie z. B.

    • Beschäftigung,
    • (Hoch-)Schulbesuch,
    • Ausübung bestimmter Ehrenämter,
    • Hilfeleistung bei Unglücksfällen

    erkrankt der Beschäftigte innerhalb von 2 Wochen nach dem Kontakt oder weist zumindest die Ansteckung nach. Keine Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte eine ganz konkrete versicherte Tätigkeit ausübt.

    Welche Anforderungen werden an den Kontakt mit Covid-19 gestellt, damit der Arbeitsunfall anerkannt wird?

    Für die Anerkennung als Arbeitsunfall ist es erforderlich, dass der Beschäftigte intensiven Kontakt mit einer infektiösen Person („Indexperson“) hatte. Die Intensität des Kontakts bemisst sich nach Dauer und örtlicher Nähe.

    Eine weitere Möglichkeit für die Anerkennung als Arbeitsunfall ist, dass sich eine größere Anzahl infektiöser Personen im unmittelbaren Tätigkeitsumfeld befand und konkrete, die Infektion begünstigende Bedingungen vorlagen.

    Wer nimmt die Anzeige des Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit vor?

    In der Regel macht dies der Arbeitgeber. Sprechen Sie ihn darauf an! Beschäftigte haben das Recht, sich eine Kopie der Anzeige aushändigen zu lassen. Nimmt der Arbeitgeber die Anzeige nicht vor, können Sie sich zu diesem Zweck auch selbst an ihre Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse wenden.

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