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    Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Altersteilzeit

    Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Altersteilzeit

    Ein Renteneinstiegsalter von 67 Jahren, das ist für die heutige Generation der Arbeitnehmer schon Realität. Gerade bei schwerer körperlicher Arbeit stellt sich die Frage, wie dies zu bewerkstelligen sein wird. Hier bieten sich Blockmodelle wie die Altersteilzeit oder Lebensarbeitszeitkonten an. Arbeitnehmer können einige Jahre eher in den Ruhestand wechseln, wenn sie im Vorfeld, bei gleicher Arbeitsleistung, auf einen Teil der Vergütung verzichten. Dieser „angesparte Puffer“ wird dann im vorgezogenen Ruhestand ausgezahlt. Die Arbeitnehmer sind dennoch in dieser Zeit beim Arbeitgeber weiter beschäftigt. Haben sie also auch Anspruch auf Urlaub in der Phase der Freistellung? Diese Frage mussten die Richter des...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.09.2019, 9 AZR 481/18
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