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    Dienstplangestaltung nach TVöD für Voll- und Teilzeit

    Dienstplangestaltung nach TVöD für Voll- und Teilzeit

    Beschäftigte, die nach dem TVöD, TV-L oder gleichlautenden Tarifverträgen vergütet werden und in Schicht- oder Wechselschicht arbeiten, haben unter verschiedenen Voraussetzungen einen Anspruch auf den tariflichen Überstundenzuschlag, wenn Überstunden angewiesen werden. Dabei ist zu unterscheiden, ob diese Überstunden geplant (in der Sollplanung bereits eingearbeitet sind) oder ungeplant sind (in der Sollplanung nicht geplant waren). Wie verhält sich dies bei Teilzeit? Diese Frage hatte das BAG im März 2017 zu entscheiden.
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.03.2017, 6 AZR 161/16
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