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    Feiertage nur für Angehörige der jeweiligen Religion - Ist das Diskriminierung?

    Feiertage nur für Angehörige der jeweiligen Religion – Ist das Diskriminierung?

    Bisher galt in Österreich die Regelung, dass der Karfreitag nur für bestimmte religiöse Gruppen ein Feiertag ist (§ 7 Abs. 3 ARG). Somit erhalten nur Arbeitnehmer frei bzw. einen Feiertagszuschlag, wenn Sie der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche angehören. Geklagt hatte ein Mitarbeiter einer privaten Detektei, der keiner der fraglichen Kirchen angehört. Er hatte an einem Karfreitag für die geleistete Arbeit kein Feiertagsentgelt erhalten. Dies empfand er als Diskriminierung. Der Oberste Gerichtshof von Österreich wandte sich nun dazu an den Europäischen Gerichtshof: Kann innerstaatliches Recht Beschäftigte bei der Gewährung von Feiertagen (Freizeit und Vergütung) je nach Konfession unterschiedlich behandeln?...
    Quelle: EuGH, Beschluss vom 22.01.2019, C – 193/17
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    Kündigung nach schweren Beleidigungen in privater Chatgruppe

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    Sind beleidigende und drohende Äußerungen durch Arbeitnehmende in privaten Chatgruppen...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.08.2023, Az. 2 AZR 17/23
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