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    Anerkennung einer psychischen Erkrankung als Berufskrankheit_mojo_cp

    Psychische Erkrankung – Anerkennung als Berufskrankheit

    Psychische Erkrankung als Berufskrankheit? Das sagt das Bundessozialgericht Das Bundessozialgericht hatte am 22. Juni 2023 (Aktenzeichen B 2 U 11/20 R, Pressemitteilung Nr. 19/2023) solch einen Fall zu entscheiden und ist zu dem Entschluss gekommen, dass genau das möglich ist. „Wie-Berufskrankheit“: Posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters Festgestellt wurde, dass Rettungssanitäter während ihrer Arbeitszeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, mit traumatisierenden Ereignissen konfrontiert zu werden. Diese Einwirkungen sind abstrakt-generell nach dem Stand der Wissenschaft Ursache einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Demnach kann eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn die Posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten...
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