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    Außerordentliche Kündigung wegen Veröffentlichung von Patientenfotos auf Facebook

    Außerordentliche Kündigung wegen Veröffentlichung von Patientenfotos auf Facebook

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied mit seinem Urteil vom 11.04.2014, dass die außerordentliche und ordentliche Kündigung einer Krankenschwester wegen Verbreitung von Patientenbildern auf Facebook unwirksam ist. Aufgrund der Umstände wurde die Kündigung vom Gericht als unverhältnismäßig beurteilt und nur eine Abmahnung sei in diesem konkreten Fall zulässig gewesen.
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 11.04.2014, 17 Sa 2200/13
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