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    Morddrohung gegen Arbeitgeber - fristlose Kündigung ist zulässig

    Morddrohung gegen den Arbeitgeber – fristlose Kündigung ist zulässig

    Wird ein Arbeitgeber durch seinen Arbeitnehmer nachweislich massiv bedroht, so kann eine fristlose Kündigung durchaus gerechtfertigt sein.
    Quelle: Arbeitsgericht, Beschluss vom 15.08.2016, 7 Ca 415/15
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