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    Wer Personalgespräche heimlich aufzeichnet, riskiert die Kündigung!

    Wer Personalgespräche heimlich aufzeichnet, riskiert die Kündigung!

    Darf eine Angestellte, die sich von ihrem Vorgesetzten in einem Personalgespräch unfair behandelt fühlt, dieses heimlich mit dem Smartphone aufzeichnen, um sich so ggf. Beweismaterial zu verschaffen? Auf keinen Fall, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 7 Sa 220/15). Das Verhalten der fraglichen Mitarbeiterin ist lt. Gericht ein schwerwiegender Verstoß gegen die vertragliche Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB). Die daraufhin erfolgte Kündigung der Mitarbeiterin ist daher rechtmäßig.
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 03.02.2016, 7 Sa 220/15
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