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    Vorsicht bei der Zeiterfassung - fristlose Kündigung droht

    Vorsicht bei der Zeiterfassung – fristlose Kündigung droht

    Wer bei der Zeiterfassung trickst, der riskiert eine fristlose Kündigung! Und das selbst bei langjähriger Firmenzugehörigkeit. Dieser Auffassung sind zumindest die Richter des Hessischen LAG.
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.02.2014, 16 SA 1299/13
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