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  • Rechte und Pflichten des Betriebsrates

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zur Wärmeentlastung am Arbeitsplatz

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zur Wärmeentlastung am Arbeitsplatz

    Gerade in den Sommermonaten wird für manch einen das Arbeiten zur Qual. Nicht nur weil man sich nach einem schattigen Plätzchen im Garten oder Schwimmbad sehnt, sondern weil die Arbeitsbedingungen im Unternehmen bei sommerlicher Hitze nicht immer ideal sind. Temperaturen über 30°C im Raum sind weder für die körperliche noch für die geistige Arbeitsleistung besonders förderlich.
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 01.10.2013, 1 TaBV 33/13 
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