• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

    Grundsatzentscheidung zum Arbeitnehmerstatus von Pflegekräften

    Grundsatzentscheidung zum Arbeitnehmerstatus von Pflegekräften

    Die Richter des LSG Essen haben mit ihrer Grundsatzentscheidung vom 26.11.2014 festgestellt, dass Pflegekräfte auf einer Intensivstation, gegebenenfalls befristet, als Arbeitnehmer beschäftigt werden müssen und die Klinik für sie Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen hat.
    Quelle: Landessozialgericht, Beschluss vom 26.11.2014, L 8 R 573712
    Artikel lesen
    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Briefwahl ohne Rechtfertigungszwang: Das BAG stärkt die Eigenverantwortung der Wähler

    Die Organisation einer Betriebsratswahl gleicht oft einem bürokratischen Hindernislauf, bei...

    Alles nur ein Scherz? Kündigung eines Azubis nach „Gift“ in der Trinkflasche

    Vom „Tritt-Mich-Zettel“ bis zum „Fake-Liebesbrief“ – Scherze unter Kollegen können...

    Posttraumatische Belastungsstörung im Rettungsdienst als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine psychische Erkrankung, die im Zusammenhang...
    Zur Urteilssammlung

    Aktuelle Seminarempfehlungen

    Arbeitsrecht Teil 1: Arbeitsrecht verstehen – Grundlagen für Interessenvertretungen

    Ihr fundierter Einstieg ins Arbeitsrecht – klar, praxisnah und ohne Juristendeutsch

    Zu den Seminaren

    Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher

    Ihr souveräner Umgang mit Einladungen, Beschlüssen und Schreiben

    Zu den Seminaren

    Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit

    Ihr erfolgreicher Start in die Betriebsratsarbeit – rechtssicher, kompetent und engagiert

    Zu den Seminaren