• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

    Hygienekleidung am Arbeitsplatz – Wer muss die Reinigung bezahlen

    Hygienekleidung am Arbeitsplatz – Wer muss die Reinigung bezahlen?

    In lebensmittelverarbeitenden Betrieben hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter/innen saubere und geeignete Hygienekleidung tragen. Dazu gehört auch die Reinigung dieser Kleidung auf seine eigenen Kosten. Ein entsprechendes Urteil hat das Bundesarbeitsgericht am 14.6.2016 gefällt (Az: 9 AZR 181/15). Es könnte Auswirkungen auch auf andere Branchen haben.
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14.06.2016, 9 AZR 181/15
    Artikel lesen
    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Ersatzmitglied in der JAV und der nachwirkende Schutz

    Wer sich aktiv in der Jugend- und Auszubildendenvertretung einbringt, der...

    Teilnahme nicht wahlberechtigter Personen an der JAV-Wahl

    Wahlberechtigt und wählbar zur JAV sind nur Jugendliche und Auszubildende,...

    Fehlerhafte Einordnung von Auszubildenden als Arbeitnehmer

    Nicht jede Ausbildung führt automatisch zur Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des...
    Zur Urteilssammlung

    Aktuelle Seminarempfehlungen

    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    Zu den Seminaren

    Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher

    Ihr souveräner Umgang mit Einladungen, Beschlüssen und Schreiben

    Zu den Seminaren

    Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit

    Ihr erfolgreicher Start in die Betriebsratsarbeit – rechtssicher, kompetent und engagiert

    Zu den Seminaren