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  • Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

    Erstattung von Fortbildungskosten zählt nicht als Arbeitslohn

    Erstattung von Fortbildungskosten zählt nicht als Arbeitslohn

    Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine Weiterbildung des Arbeitnehmers, so stellt dies keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar - so entschied das Finanzgericht Münster in seinem Urteil vom 09.08.2016.
    Quelle: Finanzgericht, Beschluss vom 09.08.2016, 13 K 3218/13L
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