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    Zehn Tage bezahlter Vaterschaftsurlaub für Bundesbeamte – VG Köln erkennt Anspruch aus EU-Recht an

    Zehn Tage bezahlter Vaterschaftsurlaub für Bundesbeamte

    Die Geburt eines Kindes ist ein besonderer Moment, auch für Väter, die ihre Familie unterstützen möchten. Während viele EU-Länder bezahlten Vaterschaftsurlaub gewähren, fehlt eine solche Regelung in Deutschland. Die Regierung hat sich auf eine Ausnahmeregelung mit der EU berufen. Doch gilt das auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst? Diese Frage hatte das Verwaltungsgericht Köln zu klären.
    Quelle: VG, Beschluss vom 11.09.2025, 15 K 1556/24
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