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    Kein wirksamer Urlaubsverzicht im Prozessvergleich

    Kein wirksamer Urlaubsverzicht im Prozessvergleich: Das BAG stärkt den Mindesturlaubsanspruch

    Wenn ein Arbeitsverhältnis endet und die Parteien einen Prozessvergleich schließen, kommt es oft zum Streit über offene Urlaubsansprüche. Die zentrale Frage ist dabei immer wieder, ob der gesetzliche Mindesturlaub im Rahmen eines solchen arbeitsgerichtlichen Vergleichs wirksam ausgeschlossen werden kann, insbesondere wenn feststeht, dass der Beschäftigte den Urlaub krankheitsbedingt nicht nehmen konnte. Mit seinem Urteil vom 03. Juni 2025 (Az. 9 AZR 104/24) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun eindeutig entschieden: Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt geschützt, selbst im Prozessvergleich. Streit um Abgeltung von Mindesturlaub Der Kläger war seit 2019 als Betriebsleiter bei der Beklagten angestellt und hatte einen vertraglich geregelten Urlaubsanspruch von...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 03.06.2025, 9 AZR 104/24
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