• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Urlaub

    Urlaub im Rettungsdienst_BAG verlangt Arbeitstagsbezug statt Kalendertage

    Urlaubsberechnung im Rettungsdienst: BAG verlangt Arbeitstagsbezug statt Kalendertage

    Das Bundesarbeitsgericht hat eine Entscheidung zur Berechnung des Urlaubsanspruchs und dessen Erfüllung getroffen. Demnach sind bei der Berechnung die Arbeitstage und nicht die Kalendertage entscheidend. Dies gilt auch für Arbeitnehmer mit unregelmäßigen Arbeitszeiten, insbesondere 24/7-Schichtbetrieb, wie dem Rettungsdienst. Rettungssanitäter muss für gesetzliche Feiertage Urlaubstage nutzen Der Kläger ist bei der Beklagten, welche einen Rettungsdienst ganzjährig und 24/7 im Schichtbetrieb betreibt, angestellt. Dort ist er seit 1996 als Notfallsanitäter in Vollzeit beschäftigt. Seine Arbeitszeit war in einem rollierenden Dienstplanmodell auf 12- oder 24-Stunden-Dienste verteilt. Es findet der TVöD-V-VKA Anwendung. Die Beklagte berechnete den jährlichen Urlaubsanspruch auf 42 Kalendertage, basierend auf einer...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19.08.2025, 9 AZR 216/24
    Artikel lesen
    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Ersatzmitglied in der JAV und der nachwirkende Schutz

    Wer sich aktiv in der Jugend- und Auszubildendenvertretung einbringt, der...

    Teilnahme nicht wahlberechtigter Personen an der JAV-Wahl

    Wahlberechtigt und wählbar zur JAV sind nur Jugendliche und Auszubildende,...

    Fehlerhafte Einordnung von Auszubildenden als Arbeitnehmer

    Nicht jede Ausbildung führt automatisch zur Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des...
    Zur Urteilssammlung

    Aktuelle Seminarempfehlungen

    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    Zu den Seminaren

    Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher

    Ihr souveräner Umgang mit Einladungen, Beschlüssen und Schreiben

    Zu den Seminaren

    Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit

    Ihr erfolgreicher Start in die Betriebsratsarbeit – rechtssicher, kompetent und engagiert

    Zu den Seminaren