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    Urlaubsanspruch – LAG Berlin widerspricht BAG

    Urlaubsanspruch – LAG Berlin widerspricht BAG

    Mit seinem Urteil vom 12.06.2014 wiedersprach das LAG Berlin-Brandenburg der bisherigen Rechtsprechung des BAG, dass ein Schadensersatzanspruch auf nicht erhaltenen Urlaub nur dann besteht, wenn der Arbeitnehmer einen Urlaubsantrag eingereicht hat.
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 12.06.2014, 21 SA 221/14
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