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    Auch Tote haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub

    Auch Tote haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub

    Hat ein verstorbener Arbeitnehmer auch nach seinem Tod Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub? Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied nun, dass der Anspruch des Arbeitnehmers nicht mit seinem Tod untergeht.
    Quelle: EuGH, Beschluss vom 12.06.2014, C-118/13
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