• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Vergütung

    Grundsatzentscheidung zum Arbeitnehmerstatus von Pflegekräften

    Grundsatzentscheidung zum Arbeitnehmerstatus von Pflegekräften

    Die Richter des LSG Essen haben mit ihrer Grundsatzentscheidung vom 26.11.2014 festgestellt, dass Pflegekräfte auf einer Intensivstation, gegebenenfalls befristet, als Arbeitnehmer beschäftigt werden müssen und die Klinik für sie Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen hat.
    Quelle: Landessozialgericht, Beschluss vom 26.11.2014, L 8 R 573712
    Artikel lesen
    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Außerordentliche Kündigung nach Weihnachtsfeier

    Die Weihnachtszeit ist für viele Betriebe eine Gelegenheit, das vergangene...

    Kein wirksamer Urlaubsverzicht im Prozessvergleich: Das BAG stärkt den Mindesturlaubsanspruch

    Wenn ein Arbeitsverhältnis endet und die Parteien einen Prozessvergleich schließen,...
    Zur Urteilssammlung

    Aktuelle Seminarempfehlungen

    1. Thementag 2026: Arbeitsrecht 2026 im Überblick – kompakt, aktuell, praxisnah

    Ihr juristisches Update zum Jahresauftakt – Gesetzesänderungen und Urteile für eine starke Betriebsratsarbeit

    Zu den Seminaren

    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    Zu den Seminaren

    Inklusionsvereinbarung erfolgreich gestalten

    Ihr Schlüssel zu gelebter Teilhabe – rechtssicher, praxisnah und wirkungsvoll

    Zu den Seminaren