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    Grundsatzentscheidung zum Arbeitnehmerstatus von Pflegekräften

    Grundsatzentscheidung zum Arbeitnehmerstatus von Pflegekräften

    Die Richter des LSG Essen haben mit ihrer Grundsatzentscheidung vom 26.11.2014 festgestellt, dass Pflegekräfte auf einer Intensivstation, gegebenenfalls befristet, als Arbeitnehmer beschäftigt werden müssen und die Klinik für sie Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen hat.
    Quelle: Landessozialgericht, Beschluss vom 26.11.2014, L 8 R 573712
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