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    Trotz gewöhnlicher Wegstrecke zur Arbeit – Unfall gilt nicht immer als Wegeunfall

    Trotz gewöhnlicher Wegstrecke zur Arbeit – Unfall gilt nicht immer als Wegeunfall

    Der Kühlschrank ist leer und es steht ein langer Arbeitstag bevor. Wenn dann der Magen in den Kniekehlen hängt leidet nicht nur die Konzentration. Also schnell noch auf dem Weg zur Arbeit beim Discounter angehalten. Kein Problem – liegt ja sowieso auf der Strecke. Passiert auf dem gewöhnlichen Arbeitsweg nun ein Unfall – so kann es unter Umständen sein, dass er nicht als Wegeunfall gewertet wird. Das zeigt zumindest ein aktuelles Urteil aus Baden-Württemberg. Zwischenstopp auf dem Arbeitsweg Generell ist in der gesetzlichen Unfallversicherung der Wegeunfall mitversichert. Darunter versteht der Gesetzgeber den unmittelbaren Weg zum Arbeitsplatz. Im zugrundeliegenden Fall war...
    Quelle: Landessozialgericht, Beschluss vom 29.06.2018, L 8 U 4324/16
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