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    Rufbereitschaft zu Hause Wann beginnt der Unfallversicherungsschutz wirklich

    Rufbereitschaft zu Hause: Wann beginnt der Unfallversicherungsschutz wirklich?

    Was gilt eigentlich, wenn Beschäftigte während der Rufbereitschaft zu Hause zu einem Einsatz gerufen werden und auf dem Weg nach draußen verunfallen? Beginnt der Unfallversicherungsschutz bereits innerhalb des Wohngebäudes oder erst außerhalb? Mit dieser Frage musste sich das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) beschäftigen. Rentner in Rufbereitschaft stürzt im eigenen Zuhause Ein 72-jähriger Fahrer eines Abschleppdienstes befand sich im Dezember 2022 nachts zu Hause in Rufbereitschaft. Gegen 2 Uhr wurde er zu einem Noteinsatz gerufen. Nachdem er seine Sachen gepackt hatte und seine Wohnung verließ, stürzte er im Treppenhaus des von ihm bewohnten Mehrfamilienhauses über einen dort liegenden Backstein mehrere Stufen hinab....
    Quelle: Landessozialgericht, Beschluss vom 06.11.2025, L 3 U 42/2
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    Rechtsprechnung

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    Kein wirksamer Urlaubsverzicht im Prozessvergleich: Das BAG stärkt den Mindesturlaubsanspruch

    Wenn ein Arbeitsverhältnis endet und die Parteien einen Prozessvergleich schließen,...
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    Wegeunfall kann auch bei Umweg vorliegen

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    Vor Unfällen auf dem Weg zur Arbeit ist niemand gefeit...
    Quelle: Landessozialgericht, Beschluss vom 04.08.2014, L 3 U 50/12
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    Trotz gewöhnlicher Wegstrecke zur Arbeit – Unfall gilt nicht immer als Wegeunfall

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    Der Kühlschrank ist leer und es steht ein langer Arbeitstag...
    Quelle: Landessozialgericht, Beschluss vom 29.06.2018, L 8 U 4324/16
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