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    Wegeunfall kann auch bei Umweg vorliegen

    Wegeunfall kann auch bei Umweg vorliegen

    Vor Unfällen auf dem Weg zur Arbeit ist niemand gefeit – vor allem dann nicht, wenn schwierige Wetterverhältnisse das Wegerisiko erhöhen. Manchmal stellt sich dann ein Umweg als sicherer heraus. Doch wie verhält es sich, wenn der Umweg von einem dritten Ort aus angetreten wurde und er zudem erheblich länger als der eigentliche Fahrweg ist?
    Quelle: Landessozialgericht, Beschluss vom 04.08.2014, L 3 U 50/12
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