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    Unfall bei der Weihnachtsfeier - wann gilt die betriebliche Unfallversicherung

    Unfall bei der Weihnachtsfeier – wann gilt die betriebliche Unfallversicherung?

    Wenn bei der Weihnachtsfeier ein Unfall geschieht, besteht die Frage nach dem Versicherungsschutz. Das Bundessozialgericht hat dazu ein Urteil gefällt, welches besagt, dass eine von den Beschäftigten selbst veranstaltete Weihnachtsfeier nur dann unter dem gesetzlichen Unfallschutz steht, wenn sie von der Betriebsleitung selbst oder einer ihr hierzu ermächtigten oder hiermit beauftragten Person angeordnet wird.
    Quelle: Bundessozialgericht, Beschluss vom 26.06.2014, B 2 U 7/13 R
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