• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Arbeitsschutzausschuss ist öffentlich-rechtliche Verpflichtung
    Bildquelle: Alexander Limbach/stock.adobe.com

    Arbeitsschutzausschuss ist öffentlich-rechtliche Verpflichtung

    Veröffentlicht am: 14.05.2014
    In diesem Beitrag: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15.04.2014, 1 ABR 82/12

    Ein Arbeitgeber ist nach § 11 Satz 1 ASiG dazu verpflichtet, in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Doch welche Möglichkeit besteht für den Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt? Kann er den Arbeitgeber dazu zwingen?

    Gesetzliche Grundlage

    Der Betriebsrat kann sich nach § 89 Abs. 1 Satz 2 BetrVG an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden, welche die Errichtung eines Arbeitsschutzausschusses anordnen ( § 12 ASiG) und bei Nicht-Erfüllung eine Geldbuße (§ 20 ASiG) verhängen kann.

    Betriebsrat verlangt eigenen Arbeitsschutzausschuss

    Die Arbeitgeberin, ein Einzelhandelsunternehmen mit mehreren Filialen im gesamten Bundesgebiet, hatte auf Unternehmensebene einen Arbeitsschutzausschuss errichtet, in den vom Gesamtbetriebsrat Mitglieder entsandt werden. Die Filiale in Stuttgart gilt aufgrund der räumlichen Entfernung zum Hauptbetrieb als selbstständiger Betrieb im Sinne des BVG. Der dortige Betriebsrat verlangte nun einen eigenen Arbeitsschutzausschuss für die Filiale.

    Die Entscheidung

    Das BAG wies die Rechtsbeschwerde zurück und entschied, dass mit § 11 ASiG kein Anspruch auf Errichtung eines Arbeitsschutzausschusses besteht und es keinen Handlungsspielraum gibt. Vielmehr handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers.

    Kostenfrei direkt in Ihr Postfach

    Abonnieren Sie unseren Newsletter!

    Jetzt anmelden!

    Spezialwissen BR

    Die Urlaubssaison ist für Betriebs- und Personalräte mehr als eine...
    23.06.2026
    Mitreden, mitgestalten, Verantwortung übernehmen – viele neue Betriebsräte starten mit...
    28.05.2026
    Konstituierende Sitzung im Betriebsrat: Wie wird das Gremium handlungsfähig? Erfahren...
    17.04.2026

    Aktuelle Seminarempfehlungen:

    1.Thementag 2027: Arbeitsrecht aktuell

    Ihr juristisches Update zum Jahresauftakt – kompakt, aktuell und praxisnah

    am 19.01.2027 in Chemnitz (c/o 56 Chemnitz)
    Zu den Seminaren

    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Arbeitsrechtliche Fragen zu Urlaub, Teilzeit, Befristung sowie Krankheit verstehen und beantworten

    am 19.01.2027 - 21.01.2027 in Zwickau (First Inn Zwickau)
    Zu den Seminaren

    Betriebsverfassungsrecht Teil 3: Mitbestimmen mit Wirkung – die Betriebsvereinbarung

    Mit Betriebsvereinbarungen Arbeitsbedingungen wirksam regeln und Mitbestimmung im Betrieb durchsetzen

    am 26.01.2027 - 28.01.2027 in Erfurt (Dorint Hotel am Dom Erfurt)
    Zu den Seminaren