• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Erstattung von Fortbildungskosten zählt nicht als Arbeitslohn
    Bildquelle: Maryna Pleshkun/shutterstock.com

    Erstattung von Fortbildungskosten zählt nicht als Arbeitslohn

    Veröffentlicht am: 28.10.2016
    In diesem Beitrag: Finanzgericht Münster, Beschluss vom 09.08.2016, 13 K 3218/13L

    Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine Weiterbildung des Arbeitnehmers, so stellt dies keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar – so entschied das Finanzgericht Münster in seinem Urteil vom 09.08.2016.

    Der Fall

    Ein Unternehmer für Schwer- und Spezialtransporte hatte die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen seiner Fahrer, wie tariflich festgehalten, übernommen. Das Finanzamt sah jedoch in dieser Zahlung einen steuerpflichtigen Arbeitslohn und nahm den Kläger (Arbeitgeber) für die entsprechenden Lohnsteuerbeträge in Haftung. Der Kläger argumentierte aber, dass diese Weiterbildungsmaßnahmen in seinem eigenbetrieblichen Interesse lagen.

    Das Urteil

    Das Finanzgericht Münster gab dem Kläger in vollem Umfang Recht und bestätigte, dass die Übernahme der Fortbildungskosten keinen Arbeitslohn darstellt, da der Kläger hieran ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse gehabt habe. Durch die Entsendung des Arbeitnehmers zur entsprechenden Maßnahme könne der Kläger sicherstellen, dass seine Fahrer ihr Wissen über das verkehrsgerechte Verhalten in Gefahren- und Unfallsituationen, über das sichere Be- und Entladen der Fahrzeuge und über kraftstoffsparendes Fahren vertriefen. Die Weiterbildungen dienten nicht nur der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, sondern auch der Sicherstellung des reibungslosen Ablaufs und der Funktionsfähigkeit des Betriebs. Für das eigenbetriebliche Interesse spreche schließlich auch die tarifvertragliche Pflicht zur Kostenübernahme.

    Aktuelle Seminarempfehlungen:

    1.Thementag 2027: Arbeitsrecht aktuell

    Ihr juristisches Update zum Jahresauftakt – kompakt, aktuell und praxisnah

    am 19.01.2027 in Chemnitz (c/o 56 Chemnitz)
    Zu den Seminaren

    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Arbeitsrechtliche Fragen zu Urlaub, Teilzeit, Befristung sowie Krankheit verstehen und beantworten

    am 19.01.2027 - 21.01.2027 in Zwickau (First Inn Zwickau)
    Zu den Seminaren

    Betriebsverfassungsrecht Teil 3: Mitbestimmen mit Wirkung – die Betriebsvereinbarung

    Mit Betriebsvereinbarungen Arbeitsbedingungen wirksam regeln und Mitbestimmung im Betrieb durchsetzen

    am 26.01.2027 - 28.01.2027 in Erfurt (Dorint Hotel am Dom Erfurt)
    Zu den Seminaren