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  • Neuerungen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement_ Wissensbeitrag für Arbeitnehmer, Betriebsrat und Personalrat inkl. Aushang
    Bildquelle: Robert Kneschke/shutterstock.com

    Neuerungen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

    Welche Änderungen ergeben sich aus dem Teilhabestärkungsgesetz? Inklusive Aushang
    Stand der Informationen: Juli 2021
  • Inhaltsverzeichnis
  • Was bedeutet BEM?

    Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet den Arbeitgeber mit jedem Arbeitnehmer, der länger als 6 Wochen zusammenhängend oder wiederholt innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig erkrankt ist, ein Gespräch zur Wiedereingliederung in die Arbeit zu führen. (Grundlage im Sozialgesetzbuch IX § 167 Absatz 2)

    Was ist neu am BEM?

    Mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom 02.06.2021 wurde das SGB IX ergänzt: „Beschäftigte können eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen.“ Das kann – wie bisher – ein Mitglied des Betriebsrats/Personalrats sein, aber auch ein Arbeitskollege oder eine betriebsfremde Person sein, z. B. ein Familienangehöriger, guter Freund oder Rechtsanwalt.

    Ich möchte eine Person meines Vertrauens hinzuziehen. Was muss ich beachten?

    Der Beschäftigte muss die Vertrauensstellung der hinzugezogenen Person z. B. durch eine Vollmacht nachweisen. Der Vertrauensperson sind dann alle im Verfahren vorhandenen Unterlagen ebenfalls auszuhändigen. Sonst kann sie ihrer Aufgabe nicht gerecht werden.

    Was ist, wenn durch die Hinzuziehung der Vertrauensperson Kosten entstehen: Wer trägt diese?

    Für die Hinzuziehung einer Vertrauensperson eventuell entstehende Kosten trägt der Arbeitnehmer. Besitzen Sie eine Rechtschutzversicherung, lohnt es sich zu prüfen, ob die Unterstützung beim BEM mit abgedeckt ist.

    Darf das BEM auch online durchgeführt werden?

    Es ist grundsätzlich möglich, dass BEM auch mittels Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen, bedarf aber besonderer Sicherheitsvorkehrungen. Denn in BEM-Gesprächen werden sensible Gesundheitsdaten des einzelnen Beschäftigten verarbeitet, wie z. B.

    • individuelle Erkrankungen,
    • Leistungsminderungen,
    • Arbeitsunfähigkeitszeiten oder
    • notwendige Unterstützungsmaßnahmen für die Wiedereingliederung am Arbeitsplatz.

    Wann ist das BEM mittels Videokonferenz unbedenklich?

    • Transparente Vorkehrungen für die Datensicherheit gewährleisten die Vertraulichkeit des Gesprächs.
    • Die BEM-Gesprächspartner sind allein an ihrem betrieblichen Arbeitsplatz.
    • Der betroffene Beschäftigte ist bereits vertraut mit virtueller Kommunikation.
    • Eine technische Aufzeichnung des Gesprächs findet nicht statt.

    Also kann BEM mittels Videokonferenz empfohlen werden?

    Nein! Die Qualität der Kommunikation ist in der Regel schlechter als beim persönlichen Gespräch am runden Tisch im Betrieb. Für viele Beschäftigte stellt die Videokonferenz einen zusätzlichen Stressfaktor dar. Zudem ist die Hinzuziehung einer Vertrauensperson schwieriger und eine kurze Abstimmung mit ihr im Gespräch fast unmöglich.

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