• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Maßnahme zum betrieblichen Eingliederungsmanagement ist keine Voraussetzung für Versetzung

    Maßnahme zum betrieblichen Eingliederungsmanagement ist keine Voraussetzung für Versetzung

    Wird ein Arbeitnehmer von Nachtschicht auf Wechselschicht versetzt und wird diese Anordnung des Arbeitgebers teilweise auf Gründe gestützt, die im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers stehen, so ist für die Wirksamkeit der Anordnung die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (i. S. v. § 84 Abs. 2 SGB IX) keine Voraussetzung.
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.10.2017, 10 AZR 47/17
    Artikel lesen
    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Betriebsrat braucht Unterstützung: Warum KI Büropersonal nicht automatisch ersetzt

    Digitalisierung und KI verändern die Arbeitswelt – aber nicht automatisch...

    Personalratswahl unwirksam: Wenn der Aushang nicht nachweisbar ist

    Schon kleine Formfehler können große Folgen haben: Ein Beschluss zeigt,...
    Zur Urteilssammlung
    Neuerungen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement_ Wissensbeitrag für Arbeitnehmer, Betriebsrat und Personalrat inkl. Aushang

    Neuerungen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

    Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet den Arbeitgeber mit jedem Arbeitnehmer,...
    Artikel lesen
    Verzicht auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement

    Verzicht auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement

    Das Betriebliche Eingliederungsmanagement soll dabei helfen, langzeiterkrankten Arbeitnehmern den Wiedereinstieg...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.02.2019, 17 Sa 1605/18
    Artikel lesen
    Betriebliches Eingliederungsmanagement – kein „Mindesthaltbarkeitsdatum“

    Betriebliches Eingliederungsmanagement – kein „Mindesthaltbarkeitsdatum“

    Bei personenbedingten Kündigungen aufgrund von häufiger Krankheit, besteht eine Nachweispflicht...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 09.12.2020, 12 Sa 554/20
    Artikel lesen

    Aktuelle Seminarempfehlungen

    Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher

    Ihr souveräner Umgang mit Einladungen, Beschlüssen und Schreiben

    am 09.06.2026 - 11.06.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)
    Zu den Seminaren

    Arbeitsrecht Teil 1: Arbeitsrecht verstehen – Grundlagen für Interessenvertretungen

    Ihr fundierter Einstieg ins Arbeitsrecht – klar, praxisnah und ohne Juristendeutsch

    am 18.08.2026 - 20.08.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)
    Zu den Seminaren

    Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit

    Ihr erfolgreicher Start in die Betriebsratsarbeit – rechtssicher, kompetent und engagiert

    am 25.08.2026 - 27.08.2026 in Magdeburg (ACHAT Hotel Magdeburg)
    Zu den Seminaren