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  • Mitbestimmung beginnt mit der richtigen Struktur
    Bildquelle: Andrii Yalanskyi/shutterstock.com

    71, 72, 73, … – zählen Sie mal wieder nach!

    Stand der Informationen: März 2016
  • Inhaltsverzeichnis
  • Markante Veränderungen bei der Anzahl regelmäßiger Beschäftigter können eine Neuwahl des Betriebsrates erforderlich machen. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigtenzahl 24 Monate nach dem Tag der letzten Betriebsratswahl sowohl um die Hälfte als auch mindestens um fünfzig Personen gestiegen oder gesunken ist.

    Sind beide Voraussetzungen erfüllt, muss neu gewählt werden, – unabhängig davon, ob sich dadurch auch die Gremiengröße des Betriebsrates verändert. Veränderungen bei der Zusammensetzung der Belegschaft sind übrigens nicht von Bedeutung. Auch Veränderungen beim zahlenmäßigen Verhältnis der Geschlechter und damit einhergehende mögliche Veränderungen der Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht erzwingen keine Neuwahl.

    Ist bei Ihnen aufgrund veränderter Belegschaftsstärke oder auch aus anderen Gründen außerhalb des regelmäßigen Wahlturnus eine Neuwahl erforderlich, bietet sich eine spezielle Schulung Ihres Wahlvorstands an. Bei Bedarf erstellen wir gern ein Angebot für ein maßgeschneidertes Inhouse Seminar – sprechen Sie uns einfach an!

    Alle unsere Seminarangebote zur Betriebsratswahl finden Sie übersichtlich hier: Betriebsratswahl 2026 – Jetzt Wahlvorstand schulen und rechtssicher wählen!

    Aktuelle Seminarempfehlungen:

    1.Thementag 2027: Arbeitsrecht aktuell

    Ihr juristisches Update zum Jahresauftakt – kompakt, aktuell und praxisnah

    am 19.01.2027 in Chemnitz (c/o 56 Chemnitz)
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    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Arbeitsrechtliche Fragen zu Urlaub, Teilzeit, Befristung sowie Krankheit verstehen und beantworten

    am 19.01.2027 - 21.01.2027 in Zwickau (First Inn Zwickau)
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    Betriebsverfassungsrecht Teil 3: Mitbestimmen mit Wirkung – die Betriebsvereinbarung

    Mit Betriebsvereinbarungen Arbeitsbedingungen wirksam regeln und Mitbestimmung im Betrieb durchsetzen

    am 26.01.2027 - 28.01.2027 in Erfurt (Dorint Hotel am Dom Erfurt)
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