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  • Arbeitsschutz

    Toilettenunfall steht unter Dienstunfallschutz

    Toilettenunfall steht unter Dienstunfallschutz

    Der Dienstunfallschutz eines Beamten gilt auch bei einem Toilettengang während der Dienstzeit, wenn sich die Toilette im Dienstgebäude oder im räumlichen Machtbereich des Dienstherrn befindet. So entschied das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 17.11.2016 – BVerwG 2 C 17.16
    Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.11.2016, 2 C 17.16
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    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Stärkung des Minderheitenschutzes im Betriebsrat

    Die Wahl der Mitglieder eines Betriebsausschusses und der freizustellenden Betriebsratsmitglieder...
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    Abmahnung wegen Gefährdungsanzeige

    Abmahnung wegen Gefährdungsanzeige

    Die Gesundheit der Mitarbeiter sollte für Arbeitgeber ein kostbares Gut...
    Quelle: Arbeitsgericht, Beschluss vom 14.12.2017, 2 Ca 155/17
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    Die Gefährdungsanzeige am Arbeitsplatz So können Sie Ihre Arbeitsbedingungen verbessern

    Die Gefährdungsanzeige am Arbeitsplatz

    Mit einer Gefährdungsanzeige können sich Arbeitnehmer gegen gefährliche Zustände am...
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    Mobbing am Arbeitsplatz Was können Betroffene tun, welche Pflichten hat der Arbeitgeber und wie können Betriebsrat und Personalrat helfen?

    Mobbing am Arbeitsplatz

    Mobbing gilt oftmals als Tabu-Thema. Dennoch ist es in fast...
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    Gegen ein Gläschen Sekt am Arbeitsplatz ist ja nichts zu sagen – oder doch? Was ist, wenn Mitarbeiter auffällig oft nach Alkohol riechen, wir sie ständig nervös oder schläfrig erleben oder vermehrt Unfälle am Arbeitsplatz auftreten? Was können Sie bei einem konkreten Verdacht tun, bzw. welche Hilfen sollten Betroffene erfahren?

    Sucht am Arbeitsplatz

    Gegen ein Gläschen Sekt am Arbeitsplatz ist ja nichts zu...
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    Mitbestimmung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

    Mitbestimmung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

    Beabsichtigt der Arbeitgeber zur Planung und Durchführung von erforderlichen Maßnahmen...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.03.2014, 1 ABR 73/12
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    Aktuelle Seminarempfehlungen

    4. Thementag 2025: Generation Z in der Arbeitswelt – verstehen, integrieren und motivieren

    Chancen und Herausforderungen der Generation Z im Betrieb erfolgreich gestalten

    am 12.11.2025 in Chemnitz (Business-Hotel Artes)
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    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    am 11.11.2025 - 13.11.2025 in Zwickau (First Inn Zwickau)
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    Hand steckt Zettel mit ausgeschnittenen Figuren in eine Wahlbox - Seminar für neubestellte Wahlvorstände

    Wahl des Betriebsrates – normales Wahlverfahren für neubestellte Wahlvorstände

    Ihr Leitfaden für das normale Wahlverfahren – rechtssicher planen, korrekt umsetzen

    am 02.12.2025 - 03.12.2025 in Dresden (Weltemühle - Hotel by Miri´s Dresden)
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