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    Posttraumatische Belastungsstörung im Rettungsdienst als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen;Graphicroyalty_stock.adobe.com

    Posttraumatische Belastungsstörung im Rettungsdienst als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine psychische Erkrankung, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entsteht, als Berufskrankheit anerkannt werden? Mit dieser Frage hatte sich das Landessozialgericht Baden-Württemberg im vorliegenden Verfahren zu befassen. Gegenstand des Rechtsstreits war die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Berufskrankheit im Bereich des Rettungsdienstes. Schwere traumatische Erlebnisse im Rettungsdienst führten zu PTBS Der Kläger war über einen Zeitraum von 28 Jahren als Rettungssanitäter im Rettungsdienst tätig. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit war er wiederholt mit besonders belastenden und potentiell traumatisierenden Ereignissen konfrontiert. Hierzu zählten unter anderem Einsätze bei Suiziden, schweren Unfällen, Gewalttaten und einem Amoklauf. Nach einem...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 14.11.2025, L 8 U 3211/23 ZVW
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    Quelle: Arbeitsgericht, Beschluss vom 14.12.2017, 2 Ca 155/17
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    Sucht am Arbeitsplatz

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    Mitbestimmung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

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    Beabsichtigt der Arbeitgeber zur Planung und Durchführung von erforderlichen Maßnahmen...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.03.2014, 1 ABR 73/12
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