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    Verminderung der Sollarbeitszeit - Urteil

    Verminderung der Sollarbeitszeit

    Nach § 6 Abs. 3 S. 3 und § 6.1 Abs. 2 S. 1 TVöD-K gilt der Samstag als Werktag. Fällt ein (Vor-) Feiertag auf diesen Tag, so ist hier für schichtdienstleistende Beschäftigte eine Verminderung der Sollzeit vorzunehmen, wenn sie an diesen Tagen dienstplanmäßig frei hätten.
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.09.2017, 6 AZR 143/16
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