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    Digitale Gehaltsabrechnungen sind zulässig, aber nicht verpflichtend

    BAG: Digitale Gehaltsabrechnungen sind zulässig, aber nicht verpflichtend

    Immer mehr Unternehmen setzen auf digitale Personalverwaltung. Doch dürfen Arbeitgeber die Gehaltsabrechnungen nur noch elektronisch zur Verfügung stellen? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Der Fall: Streit um die digitale Bereitstellung von Gehaltsabrechnungen Eine Verkäuferin klagte gegen ihren Arbeitgeber, nachdem dieser beschlossen hatte, Gehaltsabrechnungen nur noch über ein digitales Mitarbeiterpostfach bereitzustellen. Grundlage war eine Konzernbetriebsvereinbarung, die eine ausschließlich elektronische Bereitstellung von Entgeltabrechnungen vorsah. Mitarbeiter, die keinen privaten Zugang zu dem Portal hatten, konnten die Dokumente im Betrieb einsehen und ausdrucken. Die Klägerin forderte jedoch weiterhin eine Gehaltsabrechnung in Papierform. Das Landesarbeitsgericht gab der Klägerin zunächst recht. Es...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.01.2025, 9 AZR 48/24
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    Ihr erfolgreicher Start in die Betriebsratsarbeit – rechtssicher, kompetent und engagiert

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