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    Digitale Gehaltsabrechnungen sind zulässig, aber nicht verpflichtend

    BAG: Digitale Gehaltsabrechnungen sind zulässig, aber nicht verpflichtend

    Immer mehr Unternehmen setzen auf digitale Personalverwaltung. Doch dürfen Arbeitgeber die Gehaltsabrechnungen nur noch elektronisch zur Verfügung stellen? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Der Fall: Streit um die digitale Bereitstellung von Gehaltsabrechnungen Eine Verkäuferin klagte gegen ihren Arbeitgeber, nachdem dieser beschlossen hatte, Gehaltsabrechnungen nur noch über ein digitales Mitarbeiterpostfach bereitzustellen. Grundlage war eine Konzernbetriebsvereinbarung, die eine ausschließlich elektronische Bereitstellung von Entgeltabrechnungen vorsah. Mitarbeiter, die keinen privaten Zugang zu dem Portal hatten, konnten die Dokumente im Betrieb einsehen und ausdrucken. Die Klägerin forderte jedoch weiterhin eine Gehaltsabrechnung in Papierform. Das Landesarbeitsgericht gab der Klägerin zunächst recht. Es...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.01.2025, 9 AZR 48/24
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    Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis: Wichtige Fragen zur DSGVO und Betriebsvereinbarungen

    Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis: Wichtige Fragen zur DSGVO und Betriebsvereinbarungen

    Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat das Datenschutzrecht in Europa maßgeblich verändert...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 08.05.2025, 8 AZR 209/21
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    Das Betriebsratsbüro – auf die Größe kommt es an, oder doch nicht?

    Das Betriebsratsbüro – auf die Größe kommt es an, oder doch nicht?

    Nach § 40 Abs. 2 BetrVG haben Arbeitgebende dem Betriebsrat...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 09.02.2024, 9 TaBV 34/23
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    Digitale Bewerbungsunterlagen -Gilt ein Betriebsrat mit Einsichtsrecht in digitale Bewerbungsunterlagen als ordnungsgemäß unterrichtet? Beschluss des BAG 1 ABR 28/22

    Digitale Bewerbungsunterlagen – Rechte des Betriebsrates

    Der Betriebsrat hat nach § 99 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.12.2023, 1 ABR 28/22
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    Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher

    Schreiben, Einladungen, Beschlüsse und Sitzungsniederschriften im Betriebsrat verständlich und rechtssicher erstellen

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