• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Kündigung

    Außerordentliche Kündigung wegen Veröffentlichung von Patientenfotos auf Facebook

    Außerordentliche Kündigung wegen Veröffentlichung von Patientenfotos auf Facebook

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied mit seinem Urteil vom 11.04.2014, dass die außerordentliche und ordentliche Kündigung einer Krankenschwester wegen Verbreitung von Patientenbildern auf Facebook unwirksam ist. Aufgrund der Umstände wurde die Kündigung vom Gericht als unverhältnismäßig beurteilt und nur eine Abmahnung sei in diesem konkreten Fall zulässig gewesen.
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 11.04.2014, 17 Sa 2200/13
    Artikel lesen
    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Ab wann stehen Teilzeitkräften Zuschläge für Überstunden zu

    Wann gelten Arbeitsstunden eigentlich als „Mehrarbeit“ und ab welchem Zeitpunkt...

    Urlaubsberechnung im Rettungsdienst: BAG verlangt Arbeitstagsbezug statt Kalendertage

    Das Bundesarbeitsgericht hat eine Entscheidung zur Berechnung des Urlaubsanspruchs und...
    Zur Urteilssammlung

    Aktuelle Seminarempfehlungen

    1. Thementag 2026: Arbeitsrecht 2026 im Überblick – kompakt, aktuell, praxisnah

    Ihr juristisches Update zum Jahresauftakt – Gesetzesänderungen und Urteile für eine starke Betriebsratsarbeit

    Zu den Seminaren

    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    Zu den Seminaren

    Inklusionsvereinbarung erfolgreich gestalten

    Ihr Schlüssel zu gelebter Teilhabe – rechtssicher, praxisnah und wirkungsvoll

    Zu den Seminaren