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  • Rechte und Pflichten des Betriebsrates

    Facebook – hier scheitert der Betriebsrat

    Facebook – hier scheitert der Betriebsrat

    Hat ein Unternehmen eine eigene Fanseite auf Facebook erstellt, so hat der Betriebsrat hierbei keinerlei Mitspracherecht, da die Seite weder der Überwachung noch der Leistungsüberprüfung der Mitarbeiter dient.
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 12.01.2015, 9 Ta BV 51/14
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