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  • Schwerbehindertenvertretung

    Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen

    Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen – Praxistipps für Betriebsräte, Personalräte und SBV

    Die Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX stellt ein wichtiges Mittel dar, um Arbeitsplätze für Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 zu sichern. Die direkten Vorteile der Gleichstellung für Arbeitnehmer Die Anerkennung der Gleichstellung sorgt in erster Linie für mehr Sicherheit und bessere Unterstützung am Arbeitsplatz, da sie grundsätzlich die gleichen Schutzrechte und Förderungen wie bei schwerbehinderten Menschen auslöst: Besonderer Kündigungsschutz: Dies ist der wichtigste Vorteil. Der Arbeitnehmer erhält einen besonderen Schutz vor Kündigungen. Der Arbeitgeber muss zwingend vor jeder Kündigung (ordentlich und außerordentlich) die Zustimmung des Integrationsamtes nach...
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    Rechtsprechnung

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    Verbot der Diskriminierung wegen Behinderung – auch Eltern sind geschützt

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    Ruhezeit - Europäischer Gerichtshof entscheidet: 12 Tage am Stück arbeiten ist rechtens

    Anspruch der Interessenvertretung auf eigenes Smartphone – so unterschiedlich entscheiden die Gerichte

    Die Interessenvertretung soll Mitarbeitern in vielen Belangen zur Seite stehen...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.03.2017, 16 TaBV 212/16
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    Wirksame Kündigung trotz später Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Wirksame Kündigung trotz später Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Soll das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers mit Schwerbehinderung gekündigt werden, so...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.12.2018, 2 AZR 378/18
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    Fortbestand der Schwerbehindertenvertretung

    Fortbestand der Schwerbehindertenvertretung

    Nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ist...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19.10.2022, ABR 27/21
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    Wahl des Betriebsrates – normales Wahlverfahren für neubestellte Wahlvorstände

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    1. Thementag 2026: Arbeitsrecht 2026 im Überblick – kompakt, aktuell, praxisnah

    Ihr juristisches Update zum Jahresauftakt – Gesetzesänderungen und Urteile für eine starke Betriebsratsarbeit

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    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    am 19.05.2026 - 21.05.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)
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