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  • Schwerbehindertenvertretung

    Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen

    Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen – Praxistipps für Betriebsräte, Personalräte und SBV

    Die Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX stellt ein wichtiges Mittel dar, um Arbeitsplätze für Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 zu sichern. Die direkten Vorteile der Gleichstellung für Arbeitnehmer Die Anerkennung der Gleichstellung sorgt in erster Linie für mehr Sicherheit und bessere Unterstützung am Arbeitsplatz, da sie grundsätzlich die gleichen Schutzrechte und Förderungen wie bei schwerbehinderten Menschen auslöst: Besonderer Kündigungsschutz: Dies ist der wichtigste Vorteil. Der Arbeitnehmer erhält einen besonderen Schutz vor Kündigungen. Der Arbeitgeber muss zwingend vor jeder Kündigung (ordentlich und außerordentlich) die Zustimmung des Integrationsamtes nach...
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    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Anspruch auf Nachzahlung bei freiwilliger Lohnerhöhung

    Wenn Arbeitgeber freiwillige Lohnerhöhungen nur bestimmten Arbeitnehmergruppen gewähren – etwa...

    Fahrtzeit als Arbeitszeit?

    Die Frage, wann Fahrtzeiten als Arbeitszeit zu werten sind, beschäftigt...
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    Ruhezeit - Europäischer Gerichtshof entscheidet: 12 Tage am Stück arbeiten ist rechtens

    Anspruch der Interessenvertretung auf eigenes Smartphone – so unterschiedlich entscheiden die Gerichte

    Die Interessenvertretung soll Mitarbeitern in vielen Belangen zur Seite stehen...
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.03.2017, 16 TaBV 212/16
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    Wirksame Kündigung trotz später Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Wirksame Kündigung trotz später Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Soll das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers mit Schwerbehinderung gekündigt werden, so...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.12.2018, 2 AZR 378/18
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    Fortbestand der Schwerbehindertenvertretung

    Fortbestand der Schwerbehindertenvertretung

    Nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ist...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19.10.2022, ABR 27/21
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    Aktuelle Seminarempfehlungen

    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

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    am 19.05.2026 - 21.05.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)
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    Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher

    Ihr souveräner Umgang mit Einladungen, Beschlüssen und Schreiben

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    Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit

    Ihr erfolgreicher Start in die Betriebsratsarbeit – rechtssicher, kompetent und engagiert

    am 25.08.2026 - 27.08.2026 in Magdeburg (ACHAT Hotel Magdeburg)
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