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    Teilzeitgewährung trotz Elternzeitvertretung

    Teilzeitgewährung trotz Elternzeitvertretung

    Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz erlaubt es, in der Elternzeit auch geringfügig bzw. in Teilzeit zu arbeiten. Hat der Arbeitgeber allerdings bereits eine Vertretung für die Elternzeit eingestellt, dann stellt sich die Frage, ob er den Wunsch nach Teilzeitarbeit ablehnen kann. Einstellung einer Ersatzkraft vor dem Mutterschutz Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Arbeitgeber, bereits vor dem Mutterschutz der Arbeitnehmerin, für den geplanten aber noch nicht beantragten Zeitraum der Elternzeit eine Ersatzkraft eingestellt. Damit wollte er das Einarbeiten erleichtern. Nach der Geburt des Kindes beantragte die Arbeitnehmerin Elternzeit und kündigte an, sie wolle im zweiten Jahr in Teilzeit, mit 25 Stunden pro...
    Quelle: Arbeitsgericht, Beschluss vom 15.03.2018, 11 Ca 7300/17
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    Rechtsprechnung

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    Außerordentliche Kündigung nach Weihnachtsfeier

    Die Weihnachtszeit ist für viele Betriebe eine Gelegenheit, das vergangene...

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    Wenn ein Arbeitsverhältnis endet und die Parteien einen Prozessvergleich schließen,...
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    Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeit

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    Gibt es tarifvertragliche Regelungen, wonach Teilzeitbeschäftigte erst bei Überschreitung der...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19.12.2018, 10 AZR 231/18
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    BAG: Lohngleichheit auch für Mini-Jobber

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    Dürfen geringfügig Beschäftigte bzw. sogenannte Mini-Jobber im Vergleich zu Vollzeitkräften...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.01.2023, 5 AZR 108/22
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    EuGH entscheidet zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte

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    Ungerechtigkeit oder Gleichbehandlung? Diese Frage stellte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG)...
    Quelle: EuGH, Beschluss vom 29.07.2024, C-184/22 und C-185/22
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    Aktuelle Seminarempfehlungen

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    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

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