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    Ab wann stehen Teilzeitkräften Zuschläge für Überstunden zu

    Ab wann stehen Teilzeitkräften Zuschläge für Überstunden zu

    Wann gelten Arbeitsstunden eigentlich als „Mehrarbeit“ und ab welchem Zeitpunkt müssen Zuschläge gezahlt werden? Gilt für Teilzeitkräfte automatisch dieselbe Schwelle wie für Vollzeitbeschäftigte, oder müssen Arbeitgeber die Grenzen anteilig anpassen? Diese Fragen beschäftigen viele Betriebe, denn tarifliche oder betriebliche Regeln unterscheiden sich häufig. Das BAG hat dazu eine wichtige Entscheidung getroffen und klargestellt, dass Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter gestellt werden dürfen. Es geht um die Frage, ob Mehrarbeitszuschläge erst ab der 41. Wochenstunde gezahlt werden müssen, unabhängig davon, wie viele Stunden ein Teilzeitbeschäftigter regulär arbeitet. Kläger in Teilzeit fordert Zuschläge ab Überschreitung seiner individuellen Arbeitszeit Der Kläger arbeitet im bayerischen Groß-...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 26.11.2025, 5 AZR 118/23
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    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Ab wann stehen Teilzeitkräften Zuschläge für Überstunden zu

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    Urlaubsberechnung im Rettungsdienst: BAG verlangt Arbeitstagsbezug statt Kalendertage

    Das Bundesarbeitsgericht hat eine Entscheidung zur Berechnung des Urlaubsanspruchs und...
    Zur Urteilssammlung
    Teilzeitgewährung trotz Elternzeitvertretung

    Teilzeitgewährung trotz Elternzeitvertretung

    Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz erlaubt es, in der Elternzeit auch...
    Quelle: Arbeitsgericht, Beschluss vom 15.03.2018, 11 Ca 7300/17
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    Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeit

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    Gibt es tarifvertragliche Regelungen, wonach Teilzeitbeschäftigte erst bei Überschreitung der...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19.12.2018, 10 AZR 231/18
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    BAG: Lohngleichheit auch für Mini-Jobber

    BAG: Lohngleichheit auch für Mini-Jobber

    Dürfen geringfügig Beschäftigte bzw. sogenannte Mini-Jobber im Vergleich zu Vollzeitkräften...
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.01.2023, 5 AZR 108/22
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    EuGH entscheidet zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte

    EuGH entscheidet zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte

    Ungerechtigkeit oder Gleichbehandlung? Diese Frage stellte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG)...
    Quelle: EuGH, Beschluss vom 29.07.2024, C-184/22 und C-185/22
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    Aktuelle Seminarempfehlungen

    1. Thementag 2026: Arbeitsrecht 2026 im Überblick – kompakt, aktuell, praxisnah

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    am 27.01.2026 in Chemnitz (PLAZA INN Chemnitz)
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    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

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