• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Unfallversicherung

    Rufbereitschaft zu Hause Wann beginnt der Unfallversicherungsschutz wirklich

    Rufbereitschaft zu Hause: Wann beginnt der Unfallversicherungsschutz wirklich?

    Was gilt eigentlich, wenn Beschäftigte während der Rufbereitschaft zu Hause zu einem Einsatz gerufen werden und auf dem Weg nach draußen verunfallen? Beginnt der Unfallversicherungsschutz bereits innerhalb des Wohngebäudes oder erst außerhalb? Mit dieser Frage musste sich das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) beschäftigen. Rentner in Rufbereitschaft stürzt im eigenen Zuhause Ein 72-jähriger Fahrer eines Abschleppdienstes befand sich im Dezember 2022 nachts zu Hause in Rufbereitschaft. Gegen 2 Uhr wurde er zu einem Noteinsatz gerufen. Nachdem er seine Sachen gepackt hatte und seine Wohnung verließ, stürzte er im Treppenhaus des von ihm bewohnten Mehrfamilienhauses über einen dort liegenden Backstein mehrere Stufen hinab....
    Quelle: Landessozialgericht, Beschluss vom 06.11.2025, L 3 U 42/2
    Artikel lesen
    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Außerordentliche Kündigung nach Weihnachtsfeier

    Die Weihnachtszeit ist für viele Betriebe eine Gelegenheit, das vergangene...

    Kein wirksamer Urlaubsverzicht im Prozessvergleich: Das BAG stärkt den Mindesturlaubsanspruch

    Wenn ein Arbeitsverhältnis endet und die Parteien einen Prozessvergleich schließen,...
    Zur Urteilssammlung
    Unfall bei der Weihnachtsfeier - wann gilt die betriebliche Unfallversicherung

    Unfall bei der Weihnachtsfeier – wann gilt die betriebliche Unfallversicherung?

    Wenn bei der Weihnachtsfeier ein Unfall geschieht, besteht die Frage...
    Quelle: Bundessozialgericht, Beschluss vom 26.06.2014, B 2 U 7/13 R
    Artikel lesen
    Covid-19 und LongCovid als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall Sind Beschäftigte hierbei durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt?

    Covid-19 und LongCovid als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall

    Mehr und mehr Beschäftigte erkranken an Covid-19 und kämpfen infolgedessen...
    Artikel lesen
    Sie pflegen – nicht erwerbsmäßig – einen Pflegbedürftigen? … z. B. einen nahen Familienangehörigen wie Mutter, Vater, Oma, Opa oder auch den Nachbarn oder die Freundin? Damit entlasten Sie nicht nur Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste und damit die Pflegekasse, sondern leisten vor allem einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl. Vielen Dank dafür! Häufig unbekannt ist, dass für Sie als Pflegeperson gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII besteht. Ein paar Fragen zu diesem Thema möchten wir hier beantworten

    Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Pflegepersonen

    Sie pflegen – nicht erwerbsmäßig – einen Pflegbedürftigen? … z....
    Artikel lesen
    Die gesetzliche Unfallversicherung für ehrenamtliche Helfer und Retter - wie sie funktioniert, wer davon profitiert. Wir informieren inkl. Aushang für Betriebsrat und Personalrat

    Gesetzliche Unfallversicherung für ehrenamtliche Helfer und Retter

    Ehrenamtlich Tätige, Helfer und Retter im Unglücksfall, freiwillige Feuerwehrleute und...
    Artikel lesen

    Aktuelle Seminarempfehlungen

    1. Thementag 2026: Arbeitsrecht 2026 im Überblick – kompakt, aktuell, praxisnah

    Ihr juristisches Update zum Jahresauftakt – Gesetzesänderungen und Urteile für eine starke Betriebsratsarbeit

    am 27.01.2026 in Chemnitz (PLAZA INN Chemnitz)
    Zu den Seminaren

    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    am 19.05.2026 - 21.05.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)
    Zu den Seminaren

    Inklusionsvereinbarung erfolgreich gestalten

    Ihr Schlüssel zu gelebter Teilhabe – rechtssicher, praxisnah und wirkungsvoll

    am 24.02.2026 - 26.02.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)
    Zu den Seminaren