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    Rufbereitschaft zu Hause Wann beginnt der Unfallversicherungsschutz wirklich

    Rufbereitschaft zu Hause: Wann beginnt der Unfallversicherungsschutz wirklich?

    Was gilt eigentlich, wenn Beschäftigte während der Rufbereitschaft zu Hause zu einem Einsatz gerufen werden und auf dem Weg nach draußen verunfallen? Beginnt der Unfallversicherungsschutz bereits innerhalb des Wohngebäudes oder erst außerhalb? Mit dieser Frage musste sich das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) beschäftigen. Rentner in Rufbereitschaft stürzt im eigenen Zuhause Ein 72-jähriger Fahrer eines Abschleppdienstes befand sich im Dezember 2022 nachts zu Hause in Rufbereitschaft. Gegen 2 Uhr wurde er zu einem Noteinsatz gerufen. Nachdem er seine Sachen gepackt hatte und seine Wohnung verließ, stürzte er im Treppenhaus des von ihm bewohnten Mehrfamilienhauses über einen dort liegenden Backstein mehrere Stufen hinab....
    Quelle: Landessozialgericht, Beschluss vom 06.11.2025, L 3 U 42/2
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    Rechtsprechnung

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    Briefwahl ohne Rechtfertigungszwang: Das BAG stärkt die Eigenverantwortung der Wähler

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    Posttraumatische Belastungsstörung im Rettungsdienst als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen

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    Unfall bei der Weihnachtsfeier - wann gilt die betriebliche Unfallversicherung

    Unfall bei der Weihnachtsfeier – wann gilt die betriebliche Unfallversicherung?

    Wenn bei der Weihnachtsfeier ein Unfall geschieht, besteht die Frage...
    Quelle: Bundessozialgericht, Beschluss vom 26.06.2014, B 2 U 7/13 R
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    Covid-19 und LongCovid als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall Sind Beschäftigte hierbei durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt?

    Covid-19 und LongCovid als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall

    Mehr und mehr Beschäftigte erkranken an Covid-19 und kämpfen infolgedessen...
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    Sie pflegen – nicht erwerbsmäßig – einen Pflegbedürftigen? … z. B. einen nahen Familienangehörigen wie Mutter, Vater, Oma, Opa oder auch den Nachbarn oder die Freundin? Damit entlasten Sie nicht nur Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste und damit die Pflegekasse, sondern leisten vor allem einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl. Vielen Dank dafür! Häufig unbekannt ist, dass für Sie als Pflegeperson gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII besteht. Ein paar Fragen zu diesem Thema möchten wir hier beantworten

    Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Pflegepersonen

    Sie pflegen – nicht erwerbsmäßig – einen Pflegbedürftigen? … z....
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    Die gesetzliche Unfallversicherung für ehrenamtliche Helfer und Retter - wie sie funktioniert, wer davon profitiert. Wir informieren inkl. Aushang für Betriebsrat und Personalrat

    Gesetzliche Unfallversicherung für ehrenamtliche Helfer und Retter

    Ehrenamtlich Tätige, Helfer und Retter im Unglücksfall, freiwillige Feuerwehrleute und...
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    Aktuelle Seminarempfehlungen

    Arbeitsrecht Teil 1: Arbeitsrecht verstehen – Grundlagen für Interessenvertretungen

    Ihr fundierter Einstieg ins Arbeitsrecht – klar, praxisnah und ohne Juristendeutsch

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    Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher

    Ihr souveräner Umgang mit Einladungen, Beschlüssen und Schreiben

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    Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit

    Ihr erfolgreicher Start in die Betriebsratsarbeit – rechtssicher, kompetent und engagiert

    am 25.08.2026 - 27.08.2026 in Magdeburg (ACHAT Hotel Magdeburg)
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