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    Unfall bei der Weihnachtsfeier - wann gilt die betriebliche Unfallversicherung

    Unfall bei der Weihnachtsfeier – wann gilt die betriebliche Unfallversicherung?

    Wenn bei der Weihnachtsfeier ein Unfall geschieht, besteht die Frage nach dem Versicherungsschutz. Das Bundessozialgericht hat dazu ein Urteil gefällt, welches besagt, dass eine von den Beschäftigten selbst veranstaltete Weihnachtsfeier nur dann unter dem gesetzlichen Unfallschutz steht, wenn sie von der Betriebsleitung selbst oder einer ihr hierzu ermächtigten oder hiermit beauftragten Person angeordnet wird.
    Quelle: Bundessozialgericht, Beschluss vom 26.06.2014, B 2 U 7/13 R
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    Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Pflegepersonen

    Sie pflegen – nicht erwerbsmäßig – einen Pflegbedürftigen? … z....
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    Die gesetzliche Unfallversicherung für ehrenamtliche Helfer und Retter - wie sie funktioniert, wer davon profitiert. Wir informieren inkl. Aushang für Betriebsrat und Personalrat

    Gesetzliche Unfallversicherung für ehrenamtliche Helfer und Retter

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    Wahl des Betriebsrates – normales Wahlverfahren für neubestellte Wahlvorstände

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    1. Thementag 2026: Arbeitsrecht 2026 im Überblick – kompakt, aktuell, praxisnah

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    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

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