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    Verspätete Lohnzahlung – Arbeitgeber muss pauschal 40 Euro zahlen

    Verspätete Lohnzahlung – Arbeitgeber muss pauschal 40 Euro zahlen

    Zahlt der Arbeitgeber den Arbeitslohn zu spät oder unvollständig, so steht dem Arbeitnehmer gemäß § 288 Absatz 5 BGB ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 40 Euro zu. So entschied das LAG Köln in seinem Urteil vom 22.11.2016.
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 22.11.2016, 12 Sa 524/16
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