
Rechtsanspruch von teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/innen auf Erhöhung ihrer Arbeitszeit
Haben Arbeitgeber das Recht, neue Mitarbeiter/innen einzustellen, obwohl in Teilzeit Beschäftigte den Wunsch geäußert haben, ihre vertragliche Arbeitszeit aufzustocken? Einen konkreten Fall hierzu hatte das Arbeitsgericht Zwickau im März dieses Jahres zu entscheiden.
Geklagt hatte die Betreiberin von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen in Sachsen. Sie wollte für Betreuungsleistungen nach § 87 b SGB XI drei neue Mitarbeiterinnen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von jeweils 30 Wochenstunden einstellen. Der zuständige Betriebsrat hatte hierzu unter Hinweis auf § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) seine Zustimmung verweigert. Begründung: Es lägen zwei Stundenerhöhungsanträge bereits beschäftigter Mitarbeiter von 30 auf 38 Stunden vor. Diese hätten, da sie fachlich ebenso geeignet seien und keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstünden, bei der Besetzung freier Stellen grundsätzlich Vorrang.
Die Arbeitgeberin begehrte daraufhin beim Arbeitsgericht Zwickau die Ersetzung der fehlenden Zustimmung und verwies auf eine interne Richtlinie, nach der Personal für Betreuungsleistungen nach § 87 b SGB XI mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 30 Stunden eingestellt werden sollten. Dies erhöhe die Anzahl der Mitarbeiter/innen und damit die Flexibilität ihres Einsatzes. Die in § 9 TzBfG genannten dringenden betrieblichen Gründe für eine mögliche Ablehnung der Stundenerhöhungsanträge lägen somit vor.
Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und gab dem Betriebsrat Recht. Dieser habe seine Zustimmung zu Recht verweigert, da die geplanten Neuanstellungen gegen § 9 TzBfG verstoße.
Aktuelle Urteile
Spezialwissen BR
Passende Artikel
Aktuelle Seminarempfehlungen:

Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit
Ihr Einstieg in Rechte, Pflichten und die praktische Arbeit des Betriebsrates

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Rückkehr ermöglichen, Zukunft sichern
Wie Sie Beschäftigte bei Arbeitsunfähigkeit begleiten und das BEM im Betrieb wirksam mitgestalten

Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher
Schreiben, Einladungen, Beschlüsse und Sitzungsniederschriften im Betriebsrat verständlich und rechtssicher erstellen




