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    Arbeitszeiterfassung digital

    Arbeitszeiterfassung in der Dienststelle: Wo die Mitbestimmung endet – und wo sie beginnt

    Arbeitszeiterfassung beschäftigt derzeit viele Betriebs- und Personalräte. Doch nicht jede Frage unterliegt automatisch der Mitbestimmung. Ein aktuelles Urteil zeigt: Während die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vorgegeben ist, besteht bei der konkreten Ausgestaltung weiterhin ein Mitbestimmungsrecht der Interessenvertretung.
    Quelle: OVG, Beschluss vom 07.01.2026, 6 LP 165/25
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